Ist es als Azubi möglich Bußgeld an das Straßenverkerhsamt in Raten zu zahlen?

4 Antworten

Dazu aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG):


§ 18 Zahlungserleichterungen

Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen.

Also: Wenn es dir nicht zuzumuten ist, eine Geldbuße in voller Höhe sofort zu zahlen, dann hast du aufgrund dieser Vorschrift sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlungsfrist (Stundung) oder eine Ratenzahlung. Zum Nachweis der Unzumutbarkeit musst du natürlich deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen - das ist offenbar das, was einige deiner Quellen als "Zettelkrieg" bezeichnen. Aber sooo schlimm ist das sicher nicht. Ruf bei der Stelle an, die dir den Bußgeldbescheid geschickt hat und erkläre, dass du eine Ratenzahlung vereinbaren möchtest. Man wird dir dann schon sagen, was du dazu tun musst. Überlege dir vorher, welche Rate du zahlen könntest - es sollte aber ein "vernünftiger" Betrag sein.

Um weiteren Ärger zu vermeiden solltest du vor Ablauf der Zahlungsfrist dort anrufen. Ein Bußgeldbescheid wird 2 Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Nach Eintritt der Rechtskraft beträgt die Zahlungsfrist weitere 2 Wochen. Dein Anruf sollte also vor Ablauf von 4 Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgen

Geochelone  14.03.2015, 07:59

Bis auf den letzten Absatz sind deine Ausführungen richtig. Aber die Rechtsbehelfsbelehrung hat nichts mit dem Anspruch auf Zahlungserleichterung zu tun. Den Antrag auf Ratenzahlung kann man also auch noch nach Bestandskraft des Bescheides stellen. Er sollte nur vor der ersten Mahnung bei der Bußgeldstelle eingehen.

Grundsätzlich ist das möglich.

Sobald Du den Bußgeldbescheid hast wende Dich an die zuständige Stelle, bitte um Ratenzahlung und mache einen Vorschlag wie Du die Summe begleichen möchtest.

Lou411 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 22:41

Danke erstmal soweit. Bin da leider sehr "Hilflos".... einige sagen; ja das geht ohne weiteres, andere sagen,dass man dann eine gefühlte Tonne Zettelkrieg schicken muss, wieder andere sind der Meinung das ginge nicht :/

Crack  10.03.2015, 22:44
@Lou411

Auf dem Bußgeldbescheid stehen Name und Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Das kannst Du also in aller Regel auch telefonisch klären, wenn nicht wird man Dir dann sagen was gebraucht wird.

Die Kasse und die Vollstreckungsstellen sind befugt wenn das begehren eingeht, Ratenzahlungen bis max 6 mon. zu gewähren, Ein Aussezer hebt das wieder auf.

Bley 1914

Wieso hast du noch nicht angerufen und gefragt? Wenn du das nicht schaffst, kannst du nicht schlau sein. Das sollte dir sorgen machen.

Lou411 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 23:18

Prinzipiell ist es mir zu doof auf so eine niveaulose Antwort etwas zu sagen; trotzdem...stell Dir mal vor, dass es Menschen gibt die arbeiten müssen und Behörden bzw. Beratungsstellen ja witziger Weise nur bis 16 Uhr erreichbar sind und ich dies leider nicht schaffe. Zudem kommt, dass schlau oder nicht schlau nichts damit zu tun hat, wenn man sich vorher allgemeine Infos bzw. Rat sucht. Manchmal hilft es, erst zu denken, bevor man geistigen Durchfall von sich gibt. In diesem Sinne, schönen Abend noch ;)