wird bei der zuverlässigkeitsprüfung das verkehrsregister abgefragt

2 Antworten

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Muss nicht, kann aber sein, da bei der ZUP ziemlich tief gegraben wird. Und BTM-Verstöße sind fast immer ein Grund, den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen zu verweigern. Damit wäre ein Jobverlust so gut wie sicher. 

Wie fast immer, wenn Behörden tätig werden, gibt es auch viele Einzelfallentscheidungen. Hier eine sichere Antwort zu geben, ist unmöglich. Auf jeden Fall bekommst Du aber die Möglichkeit einer Stellungnahme. 

War der Führerschein weg, ist in Flensburg auch ein Vermerk über den Grund gespeichert. Und das Verkehrsregister gehört zur Routineabfrage - zumindest beim Luftfahrt-Bundesamt, also für den Bereich der Luftfahrt, wenn eine ZUP ansteht. 

dawobe 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 23:21

Ich will luftsicherheitsassistent werden....gehört das zum Luftfahrt-Bundesamt

rudim1950  19.03.2015, 12:40
@dawobe

Hi! Danke für den Stern!

Ja, alles, was Luftsicherheit anbetrifft, gehört zum Geschäftsbereich des LBA, Referat B6 - Luftsicherheit.

Dorthin werden Anträge zur Prüfung geschickt, die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden ausgewertet und auch Lehr- und Ausbildungsinhalte genehmigt.

Geh mal auf die Seite des LBA und gib in die Suchmaske "Luftsicherheitsassistent" ein. Da gibt es jede Menge Infos.

Was mich mal wieder wundert ist, dass es Leute, die in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstoßen haben, magisch in die Sicherheitsbranche zieht, sei es wie bei Dir in die Luftfahrt, sei es als Wachmann, Türsteher oder bewaffneter Kurier. Irgendwie scheinen Gesetzesbrecher von dem ganzen Sicherheitsgeschäft angezogen zu werden.

Eine Erklärung dafür habe ich noch nicht gefunden.

dawobe 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 22:52
@rudim1950

Wenn das recht der BRD und die Prüftechnik veraltet sind kann der Betroffene meist wenig dafüR. Außerdem habe ich niemandem geschadet sondern es ist bei einer Routine kontrolle raus gekommen....

Ich glaube, den Job bekommst Du nicht, mit BTM Eintrag. Als luftsicherheitsassistent ist denen die Gefahr viel zu Hoch, das Du dich in Illegale Machenschaften Verstrickst. das Luftfahrt-Bundesamt bekommt dazu auch noch ein ausführlicheres Führungszeugnis, wie eine Firma. :(

dawobe 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 08:35

Das war keine Straftat somit steht es nicht im Führungszeugnis