Darf ich eigene Blitzer in meiner Privatstrasse aufstellen und Bußgelder verhängen...?

8 Antworten

Wenn Du eine Privatstraße hast, kannst Du lässig einen Blitzer aufstellen, natürlich. 5 in kurzem Abstand, jeweils im Doppelpack.

Zudem wirklich jedes Verkehrszeichen, dass Du willst, obs das gibt oder nicht.

Deswegen stehen z.B. auf Supermarktparkplätzen so komische Zeichen rum wie Frauenparkplatz oder Familienparkplatz oder mit Ahnhänger nur, die gibts außerhalb gar nicht.

Du kannst zudem sogar einen eigenen Bußgeldkatalog erarbeiten mit ganz eigenen Bußgeldhöhen, alles kein Problem.

Mit dem Eintreiben von Bußgeldern jedoch, da airst Du dann wie jeder andere auch, diese jeweils einklagen müssen.

Du bist keine Behörde, eine Behörde erlässt einen Verwaltungsakt, der anordnet, man hat zu zahlen. Das Ding ist ein Befehl und hat bereits Gültigkeit. Du kannst das nicht, Du musst in jedem Einzelfall den Zivilklageweg beschreiten.

Das bedeutet in Rechnung stellen, bei Nichtbezahlen mahnen, dann eine Klage einreichen (und die Gerichtskosten vorschießen), dann bei gewonnener Klage in die Vollstreckung gehen (und die Kosten des Gerichtsvollziehers vorauslegen).

Sehr große Chancen hast Du dabei nicht.

....bzw. eine staatliche Behörde damit beauftragen die Bußgelder auszustellen/einzutreiben?

Nein. Das musst Du selbst tun.

Das setzt dann voraus das du Vertragsbedingungen für die Nutzer der Straße einsehbar machst, aus denen solche Geschwindigkeitsbegrenzungen inklusive der Vertragsstrafe bei Verstoß direkt hervorgehen.

Grundsätzlich ist das aber rechtlich möglich, auch wenn die Verfolgung der Verstöße schwierig werden könnte.

Ja Grundsätzlich darfst du an einer Privatstraße Blitzen jedoch wirst du bei jedem einzelnen erstmal den Antrag stellen den Halter genannt zu bekommen, diesem dann das ganze in Rechnung zu stellen bei nichtbezahlen mit Mahnung und allem drum und dran vor Gericht gehen...

Also ein riesen Aufwand.

Naja, du kannst das theoretisch machen mit Vertragsstrafe, aber eher ohne Blitzer.

Du kannst in den AGB, Hausordnung oder was auch immer du hast eine Strafe festlegen. Oder Hausverbote vergeben.

mulano 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 13:34

Strafe für was?

HardwareGuru99  18.02.2018, 15:35
@mulano

Verstoß gegen Vertragsbedingungen (Maximalgeschwindigkeit)

Nein..auch wenn du der Straßensheriff bist, du darfst es natürlich nicht

HardwareGuru99  18.02.2018, 15:35

Doch, denn man kann die Nutzungsbedingungen für eine private Straße selber festlegen, inklusive Vertragsstrafe.