Woher bekomme ich den Pachtvertrag?
Hallo, kurz zum Sachverhalt: Wir (Erbengemeinschaft bestehend aus 5 Geschwistern) haben 2015 von unserem verstorbenen Vater unter anderem auch einige Grundstücke (Wiesen und Acker) geerbt, die derzeit an einen Bauern verpachtet sind. Aufgrund Interessenskonflikte unter uns Geschwistern, läuft es jetzt aber darauf hinaus, dass die Grundstücke sobald als möglich verkauft werden sollen. Leider haben wir in den Unterlagen unseres Vaters keinen Pachtvertrag darüber gefunden, daher haben wir den Bauern besucht und ihn darüber informiert, dass wir die neuen Eigentümer sind. Wir haben ihn auch nach dem Pachtvertrag verfragt und ihn um eine Kopie gebeten. Diese wollte er uns zukommen lassen, wobei ich schon da den Eindruck hatte, er wäre nicht ganz ehrlich mit uns... In der Zwischenzeit sind 7 Wochen vergangen und es hat sich nichts getan. Er reagiert auch nicht auf unsere Anrufe und Mailboxnachrichten. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass es evtl. keinen gültigen Pachtvertrag gibt. Ich muss vielleicht dazu erwähnen, dass diese Grundstücke aufgrund mehrerer Todesfälle innerhalb von 2 Jahren bereits durch die 3 Hand gegangen sind... Meine Frage jetzt: Wie kommen wir doch noch an den Pachtvertrag heran? Können wir das irgendwie "erzwingen"? Wir möchten dem Bauern ja nichts Böses, aber wir stehen gerade ohne jegliche Informationen da. Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!!!
4 Antworten
Zum einen Bauern haben meistens keine Zeit;-)
Du hast mehrere Optionen:
A) Du kannst dich bei dir im Land durchfragen,ob und wenn ja in welcher Behörde die EU Förderung für Landwirtschaft beantragt wird und dort nach dem Namen des Bauern fragen, ob er für eure Flächen Fördergelder beantragt. In manchen Bundesländern musste für die Genehmigung ein Pachtvertrag vorgelegt werden. Viel Aufwand mit geringer Erfolgsaussicht (und die Fläche sollte über 2000 qm sein)
B) Berufsgenossenschaft Landwirtschaft, wie A, mit vielleicht etwas größerer Chance
Mein Favorit:
C) Ihr bietet sie erst mal dem Bauern zum Kauf an.
Pachtverträge über landwirtschaftliche Nutzung werden oft vom 01.11 bis zum 31.10 des Folgejahres abgeschlossen, verlängern sich automatisch wenn nicht, jetzt kommt das größere Problem 3 Monate zum Ende des Pachtjahres, oder mit halbjähriger Kündigungsfrist gekündigt wird.
Er muss euch den Vertrag nicht zur Verfügung stellen.
Wenn der Bauer jährlich die Pacht zahlt, würde ich eine Kündigung zum 31.10.17, behelfsmäßig zum 31.12.17 vorbereiten, persönlich vorbeibringen und die Reaktion abwarten. Kommt er jetzt nicht mit einem schriftlichen Pachtvertrag, würde ich ihn bitten mir die überreichte Kündigung zu quittieren. Rechtlich eher nicht einwandfrei, nur eine Möglichkeit.
Und ein bestehender Pachtvertrag wirkt sich nur negativ auf einen Verkaufspreis aus, wenn der Käufer an der Nutzung selbst interessiert ist.
Viel Erfolg
Vielen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.
Möglicherweise hatte er einen Handschlagvertrag mit deinem Vater. Der wäre gültig, und kann durch die Pachtzahlungen auch belegt werden. Redet einfach mit dem Bauern. Freundlich, für den ist die Sache sicher auch nicht bequem.
Für den Pächter spielt die Eigentumsübertragung an wen auch immer erst mal keine Rolle, neue Eigentümer müssen bestehende Verträge zunächst übernehmen, können dann natürlich kündigen. Könnt ihr denn Geldeingänge feststellen?
Letzlich ist er nicht verpflichtet, euch den Vertrag auszuhändigen, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt, muß der auch bei euren Unterlagen sein. Es wäre also ein Entgegenkommen des Pächters, euch seine Ausfertigung zur Verfügung zu stellen.
Ja, er zahlt immer zuverlässig und pünktlich.
Leider haben wir keinen Pachtvertrag in den Unterlagen unseres Vaters gefunden. Er hatte die Grundstücke in 2014 bereits selber von seiner verstorbenen Lebensgefährtin geerbt und die einige Jahre zuvor von ihrer Mutter. Ich nehme an, dass der Pachtvertrag da schon nicht weitergegeben worden ist...
Es ist leider so, dass drei Geschwister auf den Verkauf bestehen. Und da wir beiden anderen ihnen ihren Teil nicht ausbezahlen könnten, müssen wir da mitziehen. Sonst hätten wir das gerne weiterhin verpachtet und als Anlage erst einmal behalten. Aber wie sollen wir das kündigen, wenn wir gar nicht wissen, wie lange der Pachtvertrag läuft? Geht man da erst mal von der gesetzlichen Frist aus, als würde kein Vertrag bestehen?
Ihr müßt für einen Verkauf nicht zwingend kündigen.
Ja, da wäre evtl. auch jemand der Interesse an den Grundstücken hätte. Aber da stoßen wir wieder auf das gleiche Problem. Der möchte natürlich auch zwingend wissen, wie lange die Pacht mindestens noch dauert. Reden wir hier nur noch von 3 Jahren oder vielleicht sogar von 10 Jahren oder länger? Der Pachtvertrag entscheidet ja auch mit über den Verkaufspreis.
Ein Pachtvertrag kann auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein. Dann besteht nach 30 Jahren ein Kündigungsrecht.
Versucht es mal beim Grundbuchamt oder beim Kartasteramt.
Pachtverträge sind doch nicht im Grundbuch eingetragen. Das sind private Vereinbarungen.
Ich nehme an, dass due Grundbuchauszüge der betreffenden Grundstücke vorliegen. Die müssen erst einmal umgeschrieben werden. Dazu ist eine Amtsgerichtilche Erbenbescheinigung notwendig. Dazu braucht ihr einen Anwalt. Danach kann die sache mit dem Pachtvertrag gejlärt werden, der angebliche Pächter ist dann nachweispflichrtig, dass er gepachtet hat.
Danke für die Antwort. Den Erbenschein haben wir bereits und auch die Grundbuchauszüge sind auf uns umgeschrieben und liegen uns vor. Es ist also schon alles offiziell und auf Papier... Heißt das, der Bauer steht in der Nachweispflicht und "muss" uns einen Nachweis erbringen? Und wenn er das aus freien Stücken nicht tut? Müssen wir dann zwangsläufig mit einem Anwalt drohen? Das ist eigentlich genau das, was wir ungerne machen möchten...
Ich würde es so machen: Offiziell anschreiben und ihm ein schrifliches Kaufangebot machen, per Einschreiben mit Rückschein.( Wertermittlung ist ja wohl vorhanden) Ihm mitteilen, dass, wenn er kein Interesse hat, oder er sich nicht meldet, ihr es einem Makler zum Verkauf übergeben werdet. Wenn er einen Pachtvertrag hat, wird er sich mit Sicherheit melden und den vorlegen. Viel Erfolg
Danke, das hatten wir auch erst gedacht. Er meinte aber in unserem Gespräch, dass er den Pachtvertrag in seinen Unterlagen hätte und ihn uns innerhalb der nächsten Woche zukommen lassen würde. Seitdem wart er weder gehört noch gesehen und wir bekommen leider keinerlei Antworten von ihm. Freundlich sind wir immer... :)) Weiß nicht, ob der Verkauf wirklich ein Problem seitens des Bauern darstellen würde, zumal letztes Jahr kurz vor dem Tod unseres Vaters bereits einige Verhandlungen diesbezüglich gelaufen sind...