Welche Strafe bei nachweislicher Urkundenfälschung?

5 Antworten

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Urkundenfälschung wird im StGB § 267 geregelt. Im Normalfall wird es mit Geldstrafe bzw. Haft bis zu 5 Jahren  geurteilt. In besonders schweren fällen kann die Strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Haft betragen.

Nun würde ich das in diesen Falle nicht so sehen. Es kann ein einfacher Schreibfehler sein. den Vermieter schriftlich bzw. unter Zeugen darauf hinweisen und um Änderung bitten. Sollte eigentlich keine Schwierigkeiten machen.

Anders würde die Sache aussehen, wenn nun der Vermieter sagen würde, das die Miete von 2010 an gezahlt werden solle und versucht diesen betrag einzufordern.

Nein, das ist keine Urkundenfälschung, denn es wurde allein schon keine unechte Urkunde hergestellt oder eine echte verfälscht.

§ 267. Urkundenfälschung. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Menuett  12.03.2017, 19:37

Dumm nur, dass ein Pachtvertrag keine Urkunde ist.

Cet0x  12.03.2017, 19:44
@Menuett

Ne dumm ist nur wenn man keine Ahnung hat und dennoch seinen Senf dazu gibt.

Nein, ein Pachtvertrag ist keine Urkunde.

Hier gibt es keinen Täter, dem irgendetwas droht.

Was soll daran fälschung sein?

Luki1989 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 18:14

die falsche datierung

Kiboman  12.03.2017, 18:19
@Luki1989

ja und?

sowas kann man auch formfehler nennen.

kein anwalt der Welt würde in dem fall für dich klage einreichen.

Menuett  12.03.2017, 19:36
@Luki1989

Das ist keine Fälschung.

Mal abgesehen davon - wäre mit Absicht auf einer echten Urkunde notiert - dann wäre der Unterschreiber mit dran, der konnte das Datum eindeutig auch lesen.

Menuett  12.03.2017, 19:37
@Kiboman

Anwälte arbeiten für Geld.

Die machen das schon, ist doch nicht deren Problem, wenn sich da einer vor Gericht eine blutige Nase holt.