Haftet Verpächter für den Pächter?
Wir haben ein kleines Grundstück verpachtet. Nun haben wir entdeckt, dass unser Pächter sowohl auf dem Grundstück stillgelegte Autos und Wohnwagen abstellt als auch auf der öffentlichen Straße direkt vor dem Grundstück einen abgemeldeten Wohnwagen so postiert hat, dass gar kein Traktor (da Feldweg) mehr hindurchkommt. Ich habe den Pächter nun per Einschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass er die Fahrzeuge umgehend dort entfernen soll. Dieses Einschreiben nimmt er nicht entgegen. Ich überlege, ob mein nächster Schritt ist, dies anzuzeigen. Ich habe bedenken, dass ich dafür haften muss, was der Pächter gerade verbockt. Gerade der abgemeldete Wohnwagen auf dem öffentlichen Feldweg regt mich tierisch auf und ich frage mich, warum die Bauern nichts gesagt haben. Sollte ich das bei der Gemeinde melden? Oder gar bei der Polizei? Welches Vorgehen ist hier sinnvoll?
5 Antworten
Ich bin mir sicher, dass für Umweltschäden immer der Verursacher haftet.
Der Pächter will offensichtlich keine Post von Dir. Dann bringst Du ihm den Brief zusammen mit einem Zeugen, der den Inhalt Deines Schreibens an den Pächter kennt, persönlich vorbei. Setz ihm eine angemessene Frist von einer Woche.
Wegen der Kosten einer Ersatzvornahme würde ich insoweit nach Fristablauf die Kommune verständigen, die eine Beseitigungsanordnung erlassen kann und auch notfalls die Ersatzvornahme in die Wege leitet.
Ja, dann schalte doch sofort die Kommune/Ordnungsamt ein und damit hast Du Deine Pflicht erfüllt.
ich mache gerade ähnliches durch. als verpächter habt ihr natürlich die möglichkeit, solches verhalten abzumahnen und eine Änderung durchzusetzen, notfalls das Pachtverhältnis zu beenden.
Setzt dem Pächter bitte eine kurze Nachfrist und kündigt danach Ersatzvornahme an, dh heißt daß ihr selber handeln werdet, um den gesetzmäßigen Zustand wieder herzustellen, und dass die Kosten dafür auf ihn fallen werden.
Stichwort: Nicht vertragsgemässe Nutzung der Pachtfläche.
Er nimmt die Einschreiben nicht an. Da nützen mir ja sämtliche Mahnungen nichts. Und wenn er sagte, er kann für die Kosten nicht aufkommen, bleiben sie auf mir sitzen.
In diesem Fall musst du immer ein Einwurfeinschreiben schicken; hier gelangt der Brief durch den Zusteller nachweislich in den Bereich des Empfängers.
Ich würde an deiner Stelle auch die sofortige und außerordentliche Kündigung des Pachtverhältnisses mitschicken.
Zudem kannst du ihn wegen illegaler Abfallagerung anzeigen. Ich würde auf jeden Fall aber erst mal die Polizei dort vorbeischicken. Hier hilft ein ernstes Wort manchmal mehr als strenge Briefe.
Vergiss aber nicht, den dortigen Zustand fotografisch zu dokumentieren!
vor gericht kannst du aber beweisen dass du versucht hast zuzustellen. und ja, wenn er für die kosten nicht aufkommen kann, dann bleiben diese vorerst bei euch. ihr kömnt sie gewinn mindernd gegen euere einnahmen setzen. Nehmt beim nächsten Mal bitte eine Kaution, gerade wegen solchen >Sachen.
dann musst es eben über gerichtsvollzieher zustellen lassen
das stimmt, das geht auch noch. hoffentlich hat er eine ladungsfähige anschrift.
wenn alles nichts fruchtet, kann es vllt auch durch öffentlichen aushang zugestellt werden.
Für den abgemeldeten Wohnwagen ist die Polizei zuständig - dort melden.
Hast du den per Einschreiben mit Rückschein verschickt?
Wenn ja, kann er die Annahme verweigern.
Besser ist du schreibst ihm das mit normalen Einschreiben, dann wird der Brief in den Briefkasten geworfen und er kann nicht sagen, dass er ihn nicht erhalten hat.
Du kannst auch einen Anwalt einschalten.
Ich habe ein einfaches Einschreiben mit persönlicher Übergabe gesendet. Dies liegt nun bei der Post und wird nicht abgeholt. Laut google bringen mir sämtliche Formen der Einschreiben nichts, weil der Empfänger sich immer damit rausreden kann, dass er es nicht bekommen hat.
dann schick das Schreiben als "Einwurfeinschreiben". Der Postbote bestätigt die Zustellung und Du kannst Dir die Sendungsverfolgung abrufen
Genau das habe ich mit dem "normalen Einschreiben" gemeint.
weil der Empfänger sich immer damit rausreden kann, dass er es nicht bekommen hat.
Das kann er nicht. Zum einen gibt es das Einwurfeinschreiben. Das gilt als zugestellt, sobald es der Briefträger in den Postkasten wirft. Dann kann der Empfänger damit machen, was er will.
Und auch ein "normales" Einschreiben gilt als zugegangen, wenn er es nicht abholt. Hier muss man aber einen zweiten Versuch unternehmen. Wie der aussieht, bliebt dem Sender überlassen. Den kann man auch als Fax oder normalem Brief unternehmen.
dieses Einschreiben nimmt er nicht entgegen.
Und deswegen verschickt man Einwurfeinschreiben und keine mit Rückschein.
Auch da kann der Empfänger sagen, dass ja in dem Brief ein leerer Zettel lag
Du kannst ja gern dokumentieren was du eintütest und dies unter Zeugen zur Post bringen. Kein Problem.
ok, das wär eine Idee. Werde ich dann wohl machen, der der andere Schein jetzt zurückkommt.
Ich überlege noch, ob ich ihn persönlich abgebe...natürlich unter Zeugen.
Auch da kann der Empfänger sagen, dass ja in dem Brief ein leerer Zettel lag
Ja, und er kann auch sagen, dass es an dem Tag nackte Männer geregnet hat. Aber es glaubt ihm keiner. Und warum? Weil niemand ein Einschreiben mit einem leeren Zettel verschickt. Diese Leere-Zettel-Geschichte ist irgendwie nicht auszurotten.
Eins ist sicher, du haftest für nichts, was im öffentlichen Raum geschieht. Das heißt, der Feldweg ist ganz allein Sache deines Pächters. Anders sieht es mit dem gepachteten Grundstück aus. Der Schaden für die Umwelt geht von deinem Grundstück aus. Du bist der Eigentümer, du wirst verantwortlich gemacht. Wie du dich dann im Innenverhältnis mit deinem Pächter auseinander setzt, interessiert die Behörden nicht.
Aber dieser Wohnwagen, der die Straße versperrt...da kann ich doch nicht noch eine Woche warten. Der muss doch umgehend da weg (mal ganz davon zu schweigen, dass ich schon eine Woche von dieser Existenz weiß und ich keine Ahnung habe, wie viele Wochen das Ding da schon steht)