Morscher Baum auf gepachtetem Grund - Wer haftet bzw. muss handeln: Pächter oder Verpächter?
Wir haben ein Grundstück gepachtet, das direkt an unser kleines Grundstück angrenzt. Auf diesem gepachteten Grundstück steht eine alte Birke, die offensichtlich nicht mehr ganz gesund ist. Sie verliert viele Äste (immer mal wieder sind auch etwas größere Äste darunter), macht einen morschen Eindruck und wird auch von Jahr zu Jahr schiefer. Wir haben das Thema immer mal wieder mit den Verpächtern angesprochen, die sehen aber keine Notwendigkeit zu handeln. Der Baum ist so groß, dass er unser Haus beschädigen könnte, wenn er bei einem Sturm in die "falsche" Richtung fallen würde. Bislang haben wir sogar angeboten, die Kosten zu übernehmen. Kann mir jemand einen Tipp, wie da die Rechtslage ist? Wer haftet im Schadensfall? Wer ist für die Sicherheit des Baumes verantwortlich? Die Birke ist schon viele Jahrzehnte alt, das Grundstück haben wir aber erst vor 4 Jahren gepachtet. Im Pachtvertrag steht nichts zu dem Thema. Muss der Verpächter für die Sicherheit des Bewuchses sorgen oder bin ich zuständig?
4 Antworten
Wer dafür zuständig ist, sollte im Pachtvertrag stehen. Habt ihr allerdings "freie Hand" zugesagt bekommen, so wäre es besser, wenn ihr selber handelt, bevor was passiert
Wer die tatsächliche Gewalt ( Pachtvertrag) über Grund und Boden hat, der haftet für das was dort geschieht !
ich wäre insbesondere vorsichtig, da du schreibst, dass euer haus direkt bedroht ist. da ihr die gefährdung erkannt habt, sie aber nicht abstellt (durch den pachtvertrag seid ihr erstmal verwantwortlich für gefahren, die von dem pachtgrund ausgehen), könnte bei einem schadensfall eine bestehende wohngebäudeversicherung nicht leisten...
Die Pacht ist ein der Miete ähnelndes Rechtsverhältnis mit dem wesentlichen Unterschied, dass dem Pächter auch das Recht zugestanden wird, die Nutzungen aus der Pachtsache zu ziehen (kommt im wesentlichen bei der Pacht von landwirtschaftlichem Grund vor); für die Gefahren die von dem Grundstück im Falle (fast wörtlich zu nehmen) eines morschen Baumes ausgehen, ist der Eigentümer verantwortlich und nicht der Pächter;