Widerrechtliche Lagerung von Holz auf Grundstueck
folgender Fall: Ich bin Eigentuemer eines Grundstueckes das landwirtschaftlich genutzt wird. Dieses Grundstueck habe ich verpachtet. Nun wurde der an das Grundstueck angrenzende Wald von einer Privatperson gekauft und das Holz mit schweren Geraet gerodet. Das Holz wurde ohne mein Einverstaendnis teilweise auf meinem Grundstueck gelagert. Da scheinbar sein Platz aufgrund der grossen Menge nicht ausgereicht hat. Wie ist die Rechtslage fuer mich bzw fuer den Paechter? Macht eine Anzeige Sinn?
Vielen Dank
7 Antworten
Da es sich um dein Grundstück handelt, kannst du entscheiden, ob eine dritte Person das Grundstück wie auch immer nutzen darf oder eben auch nicht. Da sich der Nachbar allem Anschein nach nicht an die Grenze hält, hast du die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Allerdings würde ich pesönlich erstmal mit dieser Person reden und ihn schriftlich unter Verzug setzen, das Grundstück zu räumen und die Beschädigungen zu beseitigen. Wenn das nichts bringt, dann würde ich Beweisfotos machen und einen Anwalt einschalten.
Das ist Privatrecht. Schick eine Aufforderung mit Fristsetzung zur Räumung.
Nach Verstreichung der Frist kannst du das Holz auf deine Kosten entsorgen lassen. Diese Kosten musst du dann wieder auf privatrechtlichem Wege vom Verursacher einfordern.
Eine Anzeige macht keinen Sinn. Wegen was willst du denn anzeigen ? Und was soll die Polizei da machen ? Das Gespräch suchen kann sie, mehr nicht. Aber das kannst du auch selber.
Fordere den widerrechtlichen Nutzer auf, den Zustand umgehend zu beenden, und verlange von ihm ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das bringt Dir sicher mehr als eine Strafanzeige.
Rede mit ihm und sag ihm, dass Du schon eine Abfindung erwartest, denn das Grundstück wurde ja auch beschädigt. Vielleicht weiss er ja nicht wem das Grundstück gehört. Reden und Fragen kostet nichts. Wenn er sich weigert, kannst Du ihm immer noch klarmachen, dass Du Dir eine Anzeige vorbehältst.
also zunächst mal wäre zu klären, ob dein pächter davon gewußt hat, denn der ist zuerst für diesen zustand verantwortlich. letztendlich hast du ihm ja mit dem pachtvertrag die verantwortung für das grundstück überlassen.
falls er nix davon weis, muß er sich halt kümmern, denn für entstehende grundstücksschäden ist er ja auch verantwortlich.