Darf man Ackerland zum Gartenland machen?
Hallo, unser Grundstück grenzt direkt an einen bewirtschafteten Acker. Nun gibt es die Möglichkeit vom Bauern ein Stück Ackerland zu kaufen. Ist es ohneweiteres möglich unseren Garten einfach zu erweitern? Was gilt es rechtlich zu beachten?
8 Antworten
Diese Fragen stellst du am besten deiner Gemeinde (Stadtverwaltung). Jede Gemeinde hat andere Satzungen.
Das hat mit der Satzung aber wirklich gar nichts zu tun. Hier geht es ums Planungsrecht!
und darüber kann auch die Stadtverwaltung Auskunft geben. In der Stadtverwaltung liegen auch Unterlagen und Flurkarten, die landwirtschaftliche Grundstücke betreffen, ebenso Flurbereinigungen. Du brauchst mir da nichts erzählen, ich besitze selbst Land und lebe auf dem Land.
PS. wenn ihr das Land kaufen wollt, könnt ihr auch Einsicht in das Grundbuchamt verlangen. Es ist wichtig, zu wissen, welche Rechte noch darauf bestehen. Wegerecht oder ähnliches.
also gut...dann wohl doch erstmal die zuständigen Behörden befragen...vielen dank für die antworten!
Aber ob die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben werden darf entscheidet nur die Landwirtschaftsverwaltung. Um das zu wissen reicht es nicht, auf dem Land zu wohnen!!!
Aber ob die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben werden darf entscheidet nur die Landwirtschaftsverwaltung. Um das zu wissen reicht es nicht, auf dem Land zu wohnen!!!
Jop, beste Möglichkeit. Ansonsten denke ich hängt es davon ab, wie ihr den Garten nutzt. Wenn du da irgendwelche exotischen grünpflanzen pflanzt, und bei der Gemeinde ist das Grundstück als Landwirtschaftlich zu bewirtschaften ausgewiesen, ist es bestimmt schwieriger das zu vermitteln als wenn du da eine grüne wiese pflanzt, und beete für Radischen/was auch immer anlegst.
Wenn ihr das Land dazukauft oder pachtet oder wie auch immer , dann könnt ihr darauf auch pflanzen was ihr wollt . Nur wenn ihr etwas bauen wollt dann braucht ihr eine Genehmigung
LG Xenja
Fachlich falsch.
Das geht nur mit Zustimmung der Landwirtschaftsverwaltung.
Und wenn es die Gemeinde ernst mit der Bauleitplanung nimmt kann zusätzlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich werden.
DH
Pacht ist ohne weiteres möglich. (es gibt ja die Möglichkeit auch 50 Jahre zu pachten, Pachtzins vorzeitig zu erlegen, etc. . Die Fläche darf nicht als befestigter Weg genutzt werden oder verbaut. es muss grün bleiben. Du kannst einen Gemüsegarten anlegen, einen Park, oder Obstgarten. Du kannst die Fläche einzäunen. Bei Kauf sieht die Sache anders aus. Es ist zu klären, wie weit in Deinem Heimatgebiet die Grundverkehrsbehörde Kauf von Ackerland an Nichtlandwirte zulässt. Das Grundstück gehört vermessen, der zu kaufende Teil erhält eine eigene Grundstücknummer. Ist es als Grünland ausgewiesen, gelten die Verordnungen im Zusammenhang mit Grünland. weiter.
Das kommt darauf an, wie die Fläche im Bebauungsplan bzw. ein solcher nicht besteht, im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Im Zweifelsfall wäre das im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu klären.
Grundsätzlich richtig, aber zunächst ist die Landwirtschaftsverwaltung zu fragen.
Je nach Ausweisung ist diese aber nicht zuständig....
Unsinn. Zuständig ist zunächst die Landwirtschaftsverwaltung.