Berufsgenossenschaft - bin KEIN Unternehmer, warum soll ich zahlen?

6 Antworten

Hoi.

Ein bisschen lesen hilft da weiter:

"Unternehmerbegriff

Ein Unternehmen liegt immer dann vor, wenn eine auf Dauer angelegte planmäßige Flächennutzung in Form von Erwerbsgartenbau, Ackerbau, Heugewinnung, Weidewirtschaft oder auch zur Erhaltung des Kulturzustandes einer landwirtschaftlichen Fläche erfolgt. Gleiches gilt für Waldnutzung im Sinne des Landesforstgesetzes.

Der Inhaber des Unternehmens muss demnach über Grund und Boden verfügen, der unter seiner Leitung genutzt wird, sei es als Eigentümer, Pächter oder in sonstiger Weise.

Auf die Größe der Grundstücke kommt es dabei nicht an. Auch die Nutzung von Kleinstflächen kann ein Unternehmen darstellen."

http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0101/index.html

Du hast es ja selber geschrieben: "Er hatte um die Freistellung gebeten und dem wurde entsprochen. Diese Freistellung muss erneut beantragt werden, da sie sich nicht mit vererben lässt."
Was passiert den mit dem Gras von der Weide? Bleibt es liegen oder verkaufst du es den Bauern?  

Wenn aber die Fläche(dieser Wiesenanteil) über 0,25 Hektar groß ist, besteht weiterhin die Pflichtversicherung.

"Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf eigenen Antrag werden

  • Unternehmer von Betrieben bis zu einer Größe von 0,25 Hektar
  • sowie ihre Ehegatten

unwiderruflich von der Versicherung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befreit, das heißt es besteht kein Versicherungsschutz bei Eintritt eines Versicherungsfalles."

http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0105/index.html

Ciao Loki

Ich bin irritiert, dein Großvater mit der gleichen Flächengröße befreit und du nicht? .Ich bin mir ziemlich sicher, dass du keine Beiträge für Gebäudeflächen zahlen musst. Hier würde ich dir empfehlen dir beim Katasteramt einen aktuellen Bestandsnachweis mit Nutzungsarten zu bestellen. Erkläre dort, wofür du es benötigst. Den sendest du dann an die LBG mit der Bitte um Prüfung und evtl. Anpassung deines Bescheides. Falls die Flustücke, die als Gebäudeflächen  ( bzw nicht landwirtschaftlich) ausgewiesen sind , in deinem Bescheid auch aufgeführt sind. 

Ich meine auch zu wissen, dass die LBG für landwirtschaftliche Flächen vom Pächter zu zahlen ist. Da ich mich bis dato erst einmal mit der BG auseinander setzen musste, als ein Pächter kündigte. Da ich bereits einen neuen Vertrag über die Flächen abgeschlossen hatte, habe ich eine Kopie des PV gesendet und seitdem nichts mehr gehört. 

Eine Gebührenbefreiung gibt es auf Antrag für landwirtschaftliche Flächen unter 2500 qm. Ansonsten hilft dir das vielleicht noch weiter 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__123.html

Soweit meine Kenntnis. 

1. Die BG erhält KEINE Informationen vom Finanzamt ... (du wärst der Erste, der sich beschweren würde, wenn es so wäre ...)

2. du bistu durch die Grundstücke landwirtschaftlicher Unternehmer. Ob die Grundstücke selbst bewirtschaftet werden oder Verpachtet sind, ist irrelevant.

3. die BG ist solange zu bezahlen, bis der Betrieb aufgegeben wird. Allerdings kostet die Betriebsaufgabe einen schönen Batzen Steuern ....

Wenn du mehr als einen halben Hektar landwirtschaftliche Fläche besitzt, bist du automatisch verpflichtet, dich der landwirtschaftlichen BG anzuschließen.

Dafür kannst du aber auch dein Fahrzeug mit der Wagnisgruppe A versichern.

Ich bin hier fast sicher es ist ein versehen du mußt aber reagieren und Wiederspruch einlegen. Solange du aus dem Grundstück keinen Gewinmn erzielst brauchst du auch nicht dafür bezahlen! Ich bin der Meinung das bei der Umschreibung ein Fehler aufgetreten ist - du must hier sofort reagieren!!!