Witwenrente bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft?
Ich beziehe die große Witwenrente. Nun möchte ich mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Wir leben wie ein Ehepaar zusammen, möchten aber nicht heiraten.
Verliere ich damit den Anspruch auf meine Witwenrente? Gibt es irgendein Urteil oder eine gesetzliche Grundlage hierzu?
5 Antworten
Solange ihr nicht heiratet, steht dir die Witwenrente weiterhin zu.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Solange Du nicht wieder heiratest besteht weiterhin Anspruch auf Deine Witwenrente, slebst dann noch, wenn Du Dir einen "männlichen Harem" halten würdest..
Verlierst du nicht. Nur, wenn du heiratest.
Die Witwenrente steht dir weiterhin zu.
Solange ihr nicht heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, läuft die Witwenrente weiter