Gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass die Eheleute zusammen in einer Wohnung leben müssen?

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Der Begriff "Scheinehe" spielt nur eine Rolle, wenn einer der beiden Ehepartner als Ausländer durch die Eheschließung seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten und zu bekommen versucht.

Wenn also von den Eheleuten einer Ausländer ist und durch die Eheschließung sein Aufenthalt in Deutschland legitimiert wird, dann können getrennte Wohnungen der Eheleute ein Indiz für eine Scheinehe sein.

In allen anderen Fällen geht den Staat die einvernehmliche Gestaltung der Ehe nichts an. Es gibt keine "Ehepolizei", die kontrollieren kommt, ob die Eheleute z. B. vorschriftsmäßig die Ehe vollziehen usw. Das wäre mit unserer freiheitlichen Grundordnung unvereinbar.

es gibt keine Pflicht, dass Eheleute unter einem Dach leben muessen.

Sie muessen nur ihre ehelichen Pflichten erfuellen, und die kann man ja einmal da und einmal dort erledigen.

Bei Ehepaaren die arbeiten ist es egal. Bei Ehepaaren die vom Staat leben wird es schwieriger.

Dorissa 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 13:18

also wenn man von Harzt 4 lebt dann kann man nicht getrennt leben bzw. muss man einen triftigen Grund haben, warum man getrennte Wohnungen hat, ja?

LiYaPa  22.01.2011, 11:51
@Dorissa

Die gemeinsame BG bilden sie doch mit der Heirat - mit der sie sich ja gesetzlich dazu verpflichten, füreinander einzustehen und einander gegenseitig Unterhalt zu leisten. Da besteht eigentlich keine Freiwilligkeit durch "getrenntes Wirtschaften" mehr. So regelt es doch auch das SGB - wenn man verheiratet ist und nicht dauerhaft getrennt lebt (d.h. mit offizieller Trennungserklärung) , ist man nach § 7 Abs. 3 SGB II eine BG. Ich kenne es jedenfalls nur so, dass der Partner einkommensmäßig mit zur BG zählt, auch wenn er derzeit abwesend ist oder eine eigene Wohnung hat. Alles andere würde ja auch die Versorgungsidee einer Eheschließung über den Haufen werfen. Gatte verdient z.B. 5.000 Euro, Gattin hat kein Einkommen (mehr), Gatte zieht deshalb offiziell aus und nimmt sich eine Billigwohnung und hat deshalb mit Gattins Bedarfsberechnung nix mehr zu tun und überlässt sie der ARGE ? Das ginge ja wohl nicht. Aber wie du ja schon richtig schriebst: Da die gegegenseitige Unterhaltspflicht nach BGB besteht, wird ihr Einkommen ja eh "herangezogen". Getrennt lebend, trotzdem Harz4

Soweit mir bekannt ist, gibt es kein Gesetz, nach dem Eheleute in einer Wohnung leben müssen.

Natürlich kann man sich entscheiden, in zwei Wohnungen zu leben.

Eine Scheinehe ist ganz was anderes (nur zum Schein eine Ehe, z.B. damit einer von beiden ein Aufenthaltsrecht bekommt).