Witwenrente und Zusammenzug mit Partner

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Ein gemeinsamer Mietvertrag und eine gemeinsame Wohnung mit dem neuen Partner hat keinerlei Auswirkungen auf den Witwenrentenbezug. Nur wenn Sie erneut heiraten, endet die Witwenrente dann mit dem Ablauf des Kalendermonats dieser Eheschließung.

Die Rentenversicherung wird nicht darüber informiert, mit wem Sie zusammenziehen. Nur für Ihre eigene Rente und die Witwenrente müssen Sie Ihren Wohnortwechsel der Rentenversicherung mitteilen, damit die Post (und die Zahlungen), z.B. Rentenerhöhung ab 1. Juli 2015 bei Ihnen ankommt, ;-))

Solange ihr nicht heiratet, ändert sich an der Witwenrente nichts.