Witwenrente und Zusammenzug mit Partner
Hallo, Ich beziehe Witwenrente und möchte mit meinem neuen Partner on eine gemeinsame Wohnung ziehen Kann man den Mietvertrag auf beide laufen lassen oder kann da die Witwenrente entzogen werden Wer erfährt eigentlich von dem Zusammenzug. Durch die Anmeldung bei der Gemeinde? Wirtschaftlich leben wir getrennt was muss man beachten
2 Antworten
Ein gemeinsamer Mietvertrag und eine gemeinsame Wohnung mit dem neuen Partner hat keinerlei Auswirkungen auf den Witwenrentenbezug. Nur wenn Sie erneut heiraten, endet die Witwenrente dann mit dem Ablauf des Kalendermonats dieser Eheschließung.
Die Rentenversicherung wird nicht darüber informiert, mit wem Sie zusammenziehen. Nur für Ihre eigene Rente und die Witwenrente müssen Sie Ihren Wohnortwechsel der Rentenversicherung mitteilen, damit die Post (und die Zahlungen), z.B. Rentenerhöhung ab 1. Juli 2015 bei Ihnen ankommt, ;-))
Solange ihr nicht heiratet, ändert sich an der Witwenrente nichts.