Müssen Zeitarbeitsfirmen Mitarbeitergespräche bezahlen?
Debattiere gerade mit einer Freundin, die in der Zeitarbeit tätig ist. Wegen Ungereimtheiten und Unklarheiten bzgl. der Arbeitseinsätze und insbesondere der Arbeitszeit, bzw. zur Klärung dieser (man ist sich über die Auslegung im Arbeitsvertrag nicht ganz einig) benötigt sie ein Mitarbeitergespräch mit der Zeitarbeitsfirma, - nicht mit dem Kundenbetrieb. Dazu müsste sie außerhalb ihrer Arbeitszeit im Kundenbetrieb die Zeitarbeitsfirma aufsuchen. Hat sie einen Anspruch darauf, dass diese Zeit bezahlt wird, weil Mitarbeitergespräche ja bei anderen Firmen auch innerhalb der Arbeitszeit stattfinden und nicht in der Freizeit? Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Urteile) gäbe es? Danke für die Antworten.
4 Antworten
Ein Mitarbeitergespräch muss vom AG (idealerweise schriftlich) angeordnet werden. Nur dann besteht die Pflicht zu erscheinen und nur dann hat man Anspruch auf Zahlung des Lohns für diese Zeit. So wie die Frage formuliert ist, liegt der Fall hier aber anders: Der Fragesteller schreibt: Die Mitarbeiterin [...] "benötigt ein Mitarbeitergespräch mit der Zeitarbeitsfirma". Das klingt so als würde die Mitarbeiterin mit Ihrer Firma sprechen wollen, weil sie irgendwelche Fragen hat. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein verpflichtendes Mitarbeitergespräch, damit besteht kein Vergütungsanspruch.
Das habe ich im Prinzip bereits vor 14 Tagen in meinem Kommentar zur Antwort von @Roeschen001 geschrieben!
Mitarbeitergespräche sind Arbeitszeit! Somit müssen sie bezahlt werden!
wird bei mir immer anstandslos so gemacht.
Das ergibt sich aus der arbeitsrechtlichen Pflicht an Mitarbeitergesprächen teilzunehmen. Kurz: man muss zum Mitarbeitergespräch (gilt für beide Seiten). Ausnahme: Kündigung oder Änderungen im Arbeitsvertrag sollen besprochen werden.
und weil man der Pflicht nachgehen muss ist es keine Freizeit! Das ist wie eine Schulung die zwingend besucht werden muss. Das ist ebenfalls Arbeitszeit.
es gibt tatsächlich kein Gesetz, da hier einfach der Umkehrschluss gilt: wenn du einer arbeitsvertraglichen Pflicht nachkommst, gibts auch Geld dafür.
das sind übliche Machenschaften, bei mir wurde das leider nicht bezahlt. Ich würde den Termin heute nicht mehr wahrnehmen, hatte damals aber keine andere Wahl.
Man wird natürlich vor oder nach der Schicht ins Büro bestellt...
Auch ich wurde zu einer Art "Verhör" geladen mit einem Personaldisponenten, der Chefin, einer Protokolliererin.
Vermutlich wird es eine Art Abmahnung geben.
Wenn der Kundenbetrieb unzufrieden ist, wird man sie abmelden.
Wenn sie einen Vollzeit-Vertrag hat, wird nach IGZ wohl eine 35 h Woche bezahlt. Darüber hinaus werden die beim Entleihbetrieb auflaufenden Mehr-Stunden auf das Zeitkonto gehen.
"Arbeitseinsätze und Arbeitszeit" sind hier ein wenig schwammig. Da bräuchte man mehr Infos
hmm, es heißt wohl Protokollantin :)
Ich versuche gerade denn Sinn dieses Textes in Bezug auf meine Frage zu verstehen. Aber nein, ich glaube, ich finde da nichts.
Oft kommen die Disponenten der ZA-Firmen auch an die Arbeitsplätze des Kunden, wo man das eine oder andere klären könnte. Eventuell klappt das auch per Telefon. Das ist aber definitiv keine Arbeitszeit und wird auch nicht bezahlt. Fragen, die sich auf den Arbeitsvertrag beziehen, hätte man vor Unterzeichnung klären können. Bezahlt vom Arbeitgeber werden Arbeitsleistungen, die erbracht werden oder Schulungen. Ist dies nicht der Fall, ist der Arbeitgeber nicht in der Pflicht. Bekommt man nach Leistung bezahlt ( z.B. Stücklohn), wird Dir der AG für solch ein Gespräch auch nicht 10 oder 20 Stück draufgeschlagen für die entgangene Arbeitszeit. Das ist irreal.
@Roeschen001, das sehe ich anders!
Ein Mitarbeitergespräch ist immer Arbeitszeit, und die wird bezahlt!
Nur: Die Mitarbeiterin kann nicht im Büro auftauchen und sich dieses Zeit einfach als Arbeitszeit aufschreiben. Es müssen schon gewisse Formalien erfüllt sein.
==> Sie sollte um ein (dringliches) Personalgespräch bitten und sich von ihrem disziplinarischen Vorgesetzten dafür einen offiziellen Termin geben lassen. Dies sollte nachweislich (!) - nicht per Telefon - geschehen.
Dann ist es Arbeitszeit.
Hast du eine Quelle, Urteil oder Gesetz?
Lese Deine Nachfrage aufgrund der schlechten Programmierung durch gutefrage.net leider erst heute.
Zur Sache: Dazu benötigt man weder eine Quelle, noch ein Urteil, noch ein Gesetz, weil es selbstverständlich ist.
...
Das war nicht gemeint. Es geht darum, ob die Arbeitnehmerin z. B. bei einem 20 Stunden Vertrag weiter 30 Stunden (also akute Überstunden) weiter arbeiten kann/will/muss oder nicht. Es ist eine Klärung des Arbeitseinsatzes. Und Themen, diese Thematik schneiden.
Hast du eine Quelle, Urteil oder Gesetz?