Wird bei der Betriebsrente/Kirchl. Zusatzversorgun bei Erhalt einer Witwenrente gekürzt?

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Soweit ich das durchschaut habe wird nur das, was du durch deinen verstorbenen Ehemann (an dieser Stelle mein herzliches Beileid) an Witwenrente bekommst, um soweit ich weiß 40% reduziert, aber nicht deine Bezüge. Die ZVK ist ja schließlich eine Art Pensionskasse, die auf dich läuft.

LG Tami


Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihrer eigene Rente ermitteln. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Pauschalwerte sollen den tatsächlichen Abzügen relativ nahe kommen. Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Hinterbliebene das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,61 Euro im Westen und 26,39 im Osten). Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro  und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli.

Nicht die Zusatzrente wird gekürzt, sondern ggf. die Witwenrente.

Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen mit einem Freibetrag angerechnet.

Die Zusatzversorgungskasse darf zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr als das bisherige Nettoeinkommen abdecken. Sonst wird sie entsprechend gekürzt.