Kann eine Großmutter als Tagesmutter für ihr Enkelkind arbeiten und dafür Geld bekommen?
Eine Tagesmutter bekommt für gewöhnlich Geld für ihre Arbeit. Wenn ein Kind aufgrund der Berufstätigkeit beider Eltern einen Kitaplatz benötigt, aber keiner zur Verfügung steht, übernimmt das Jugendamt die Bezahlung für einen Tagespflegeplatz. Was aber ist, wenn die Oma diesen Job übernimmt? Hat sie dann Anspruch auf das Geld oder funktioniert das aufgrund der verwandschaftlichen Verhältnisse nicht? Gibt es eine gesetzliche Grundlage hierfür? Wenn ja, um welches Gesetz handelt es sich?
6 Antworten
Kindertagespflege (oder auch nur kurz Tagespflege) bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson.
Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Über die Eignung der Person oder der Räume treffen einige Landesgesetze (oder Verordnungen) nähere Festlegungen. Zuweilen haben auch die vermittelnden und finanzierenden Jugendämter eigene Beurteilungsmaßstäbe.
Es gibt Einschränkungen bei Verwandten in gerader Linie (Großeltern - Eltern - Kinder):
„Ist die Pflegeperson in gerader Linie mit dem Kind oder Jugendlichen verwandt und kann sie diesem unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen und ohne Gefährdung ihres angemessenen Unterhalts Unterhalt gewähren, so kann der Teil des monatlichen Pauschalbetrags, der die Kosten für den Sachaufwand des Kindes oder Jugendlichen betrifft, angemessen gekürzt werden."
D. h. nur dann, wenn die Oma keinen Unterhalt oder nur teilweisen Unterhalt leisten kann, dann erhält sie Geld vom Jugendamt; damit soll verhindert werden, daß sich Familienmitglieder aus öffentlichen Kassen finanzieren lassen.
Beim Jugendamt ist genaues zu erfahren...
Die Erstattungen des Jugendamtes sind steuerfrei.
Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu Änderungen des VIII. SGB § 39 (4)
Danke
Hallo,
1 Ein- Tageskurs Einführungskurs machen beim Tagesmutterverein.
Alle Vorrausetzungen erfüllen.
Ein fremdes Kind annehmen. Als zweites dann das Enkelkind.
Mein Vater hat das 22 Jahre für mich mitgemacht und solange das
a)der gleiche Vertrag wie für ein fremdes ist
und
b) Lebensunterhalt statt Hobby, ist es keinerlei Problem.
Allerdings gibt es die Altersgrenze von 67 Jahren für alle.
Alles andere wäre unfair.
Das das Finanzamt und das Jugendamt genau darauf achtet, wer mit Kinder arbeitet und das nur Plätze vom Staat für alle zukünftigen Generationen eine gerichtet werden.
Warum sollte deine Mutter nicht einen Gewerbe nachgehen können wie jede andere Person auch .
Und warum sollte sie nicht anders behandelt werden weil eines ihrer Tagespflegekinder zufällig noch genetisch verwandt ist, haben wir jetzt Sippenhaft ?
Lach :0)
Pumukelmia
Es steht nirgendwo, dass die Großmutter kostenlos das Kind beaufsichtigen muss. Abedann muss sie auch die Bafähigung als Tagesmutter nachweisen.r
Nun ja, es steht auch nirgendwo, dass sie ein Anrecht auf Geld hat, wenn es sich um das Enkelkind handelt. (Befähigung vorausgesetzt).
wenn die grossmutter das als gewerbe anmeldet geht das. da muessen dann aber auch mehrere kinder sein. da gibt es einige voraussetzungen für die auch überprüft werden.
Soweit ich weiß, muss eine Tagesmutter nicht mehrere Kinder annehmen. Es reicht auch nur eins.
Nein.
Eins ist Liebhaberei. Zwei sind kritisch. Und drei sind ein Gewerbe. Und nur ein Lebenserwerb wird staatlich gefördert.
Hobbies sind privat.
Ja kann sie. Da gibt es kein Gesetz. Ist halt sowas wie Babysitter.
In Deutschland gibt es zu ALLEM ein Gesetz, eine Verordnung, eine Ausführungsbestimmung etc. - sonst wären wir nicht in Deutschland - wenn es das alles nicht mehr gäbe, würden die Deutschen denken, die Welt würde untergehen...
Wenn nach mir ginge , würde jeder nur bei bestehen dieser winzigen Prüfung überhaupt sein eigenes Kind behalten dürfen.
Bei mir wären -hätte ich etwas zu sagen- die Vorrausetzungen deutlich höher- allerdings sehe ich Kinder als Hochwertige Produkte und die Erziehung als hochwertiges Produkt durch Akademisch gebildete Menschen auf höchstem Niveau an. Stümperhaft würde ich gar nicht zu lassen.
Allerdings würde ich die Bezahlung von 6 Euro für Stunde auf 15 Euro und 25 Euro pro Stunde 35 brutto Vollzeit steigern.
Ich wäre allerdings auch so fies alle Frauen vor die Wahl zu stellen Vollzeit zu arbeiten ----habe ich bis zu meinem S E C H STEN !!! Kind gemacht--- oder sich zu qualifizieren und mindestens vier zu betreuen inklusive ihrer eigenen.
Ich würde sie auch für vier eigene Botanik der bezahlen bei entsprechender Qualifikation.
Das würde die Jobcenter und den ALG 2 Bezug senken, die Kinder aus der Armut holen und je mehr Frauen sich Kinder leisten können ....je mehr werden geboren.
Fachkräftemangel ade und demographischen Problem gelöst.
Und Rente auch kein Problem mehr.
Ich bilde andere Ehrenamtliche mit Hundführerscheinen für jeden der drei Hunde halten will.
Schade das ich nicht das gleiche mit Kinderführerscheinen machen darf .
Den Kindern würde jede Menge Ausbildung bei Betreuungspersonen gut tun.
LG
Pumukelmia
Eine Tagesmutter ist kein Babysitter.
Nun hast Du Dir direkt zwei mal die Mühe gemacht! Löblich! :-)
Darf ich fragen, woher Du diese Informationen hast?