Auch Witwenrente bei befristeter Erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

Wenn wie hier bereits erkennbar Rentenansprüche seitens des Versicherten bestehen, so kannst Du auch sicher davon ausgehen, dass Ansprüche auf Witwenrente bestehen.

In welchem Umfang ( Anrechnung eigener Einkünfte ) kann im Falle X geklärt werden.

https://www.recht-finanzen.de/faq/858-was-man-zur-kleinen-und-grossen-witwenrente-wissen-muss

Die große Witwenrente beträgt 60 beziehungsweise 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise des Betrags, den dieser als volle Erwerbsminderungsrente bekommen hätte.

Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsamt und dann such' mal das Versicherungsamt für den Wohnort der (zukünftigen) Witwe. Die beraten, und zwar vermutlich besser als die allermeisten hier.

Ja, sie bekommt Witwenrente.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung