Müssen unverschuldete Defekte am Dienstwagen vom Arbeitnehmer getragen werden?

4 Antworten

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Schäden/Defekte am Betriebsvermögen alleine.

Nur eine Frage: welche privaten Anteile am Gebrauch des PKW gibt es, wenn doch die private Nutzung untersagt ist..?

da du es nur Dienstlich Nutzen darfst/kannst, gehen dir die Kosten nichts an, es ist ein Firmenwagen! den du i.A. be/nutzt, nur bei Eigenes Verschulden könnte es Kritisch werden, diese Behauptung 

>Die Buchhaltung sagt, ich mpsste die Kosten für die Reparatur tragen.<

schicke schnellstens wieder Retour 

Es ist ein reiner Dienstwagen wie du schreibst den du nicht privat nutzen darfst. Somit liegt das Kosten-Risiko allein bei deinem Arbeitgeber.

Da dir das Fahrzeug ausschließlich dienstlich zur Verfügung gestellt wird, ist allein der AG für Wartungs und Reparaturkosten zuständig.

inzterio 
Beitragsersteller
 29.10.2015, 13:23

Kennst du auch eine Antwort auf die Unterfragen: Welche gesetzliche Grundlage gilt? Evtl, welche Urteile gibt es?