Müssen unverschuldete Defekte am Dienstwagen vom Arbeitnehmer getragen werden?
Fall: Defekte Xenonbeleuchtung am KFZ A musste getauscht werden. Kosten für Austausch durch den Hersteller laufen in die Kostenstelle KFZ A. Diese Kostenstelle wird auch zur Berechnung meiner Anteile am Gebrauch des KFZ genutzt. Ich schreibe Fahrtenbuch. Die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke ist in einer Sondervereinbarung untersagt. Die Buchhaltung sagt, ich mpsste die Kosten für die Reparatur tragen.
Bin ich für Schäden am Dienstfahrzeug, die ohne meinen Einfluss entstehen überhaupt in der Haftung? Ich bin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber diese Reparatur voll bezahlen muss. Würde Morgen aus dem nichts die Kupplung brechen, der Motor hochgehen, müsste ich das dann bezahlen?
Welche gesetzliche Grundlage gilt? Evtl, welche Urteile gibt es?
4 Antworten
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Schäden/Defekte am Betriebsvermögen alleine.
Nur eine Frage: welche privaten Anteile am Gebrauch des PKW gibt es, wenn doch die private Nutzung untersagt ist..?
da du es nur Dienstlich Nutzen darfst/kannst, gehen dir die Kosten nichts an, es ist ein Firmenwagen! den du i.A. be/nutzt, nur bei Eigenes Verschulden könnte es Kritisch werden, diese Behauptung
>Die Buchhaltung sagt, ich mpsste die Kosten für die Reparatur tragen.<
schicke schnellstens wieder Retour
Es ist ein reiner Dienstwagen wie du schreibst den du nicht privat nutzen darfst. Somit liegt das Kosten-Risiko allein bei deinem Arbeitgeber.
Da dir das Fahrzeug ausschließlich dienstlich zur Verfügung gestellt wird, ist allein der AG für Wartungs und Reparaturkosten zuständig.
Hoffe dir geholfen zu haben
Kennst du auch eine Antwort auf die Unterfragen: Welche gesetzliche Grundlage gilt? Evtl, welche Urteile gibt es?
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103024-vereinbarungen-zur-nutzung-von-dienstfahrzeugen