Betrifft die Rentenerhöhung auch die Witwenrent?

6 Antworten

Ja. Es wird immer zum 1. Juli der aktuelle Rentenwert angepasst und dieser ist Grundlage für die Berechnung jeder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Also auch für die Witwenrente.

Die Dynamisierung betrifft alle Renten, auch die Witwenrente.

Allerdings wird durch die Erhöhung der eigenen Rente auch die Kürzung wegen des Hinzuverdienstes neu berechnet, so dass die Rentenerhöhung nicht unbedingt in voller Höhe zum Tragen kommt.

Unterm Strich gibt es aber auf jeden Fall mehr als vorher.

ALLE Renten werden angepasst. Das betrifft auch die Unfallrente der BG

Hallo,

Ja.

Beste Grüße

Dickie59

Ja, die Witwenrente erhöht sich ebenfalls.