Sind Fixkosten von einer Kappung bei einem Mietdeckel betroffen?
Hallo. Folgende Situation bei der ich gerne um Rat fragen möchte:
Eine Wohnung in Berlin wurde für ein Jahr untervermietet. Ursprünglich wurde im Mietvertrag 600 (460 Euro Kaltmiete + 140 Euro Nebenkosten) festgelegt. Im Mietvertrag steht dass zu diesen Nebekosten Betriebs und Heizkosten sowie Internet enthalten sind. Aber in WIrklichkiet sind das nur die Betribs und Heizkosten. Aufgrund des Mietdeckels der ab März 2020 in Berlin wieder in Kraft getreten ist wurde die Miete auf die eigentlichen 440 Euro (300 Kaltmiete + 140 Nebenkosten ) gesenkt.
Nun ist meine Frage ob Nebenkosten wie Internet ebenfalls von der Kappung der Miete betroffen sind? Ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und dieser sagte mir dass er dies bezweifle aber war sich nicht sicher weil dies nicht sein Bereich ist.
Kennt sich Jemand damit aus?
liebe Grüße
7 Antworten
Der Mietendeckel meint nur die Miete, also das was dein Vermieter verdient, nicht die Betriebskosten, also das, was er für dich nur auslegt, damit du dort rund um die Uhr heizen, Licht einschalten oder Duschen kannst :-)
Betriebskosten sind die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Die können nicht gekappt werden. Aber der Vermieter muss sie beweisen können, wenn er die nächste Betriebskostenabrechnung macht.
Die Nebenkosten können nicht unter die Kappungsgrenze fallen .... denn was ist jeweils in den Betriebskosten enthalten : ..... stelle Dir vor einen Haus hat einen Aufzug - das andere nicht, das eine Haus einen Energie bedarf gemäß Ausweis im Bereich A das andere Haus im Bereich F .... sprich das Heizen im Bereich F ist doppelt so teuer wie für den Bereich A. Der Betrag für die Grundsteuer unterscheidet sich nach Lage eines Hauses, Kabelfernsehen ? Treppenhausreinigung ? usw.
Nebenkosten laufen unabhängig von der Miete und damit auch unabhängig von einer Kappung auf. Wenn eine Kaltmiete und Nebenkostenzahlungen vereinbart wurden, werden die Nebenkosten normalerweise einmal im Jahr abgerechnet, d.h. die 140 € sind dann ohnehin nur eine Vorauszahlung. Somit kann die Jahresabrechnung eine Nachzahlung oder Rückzahlung ergeben. Diese Abrechnung kann der Hauptmieter dann entsprechend an dich weiterleiten.
In der Jahresabrechnung dürfen nur die umlagefähigen Nebenkosten und die individuellen Verbrauchskosten (Wasser, Warmwasser, Heizung) auftauchen. Wenn kein Internetanschluss zur Verfügung gestellt wurde, dann dürfte das entsprechend auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Anders wäre es, wenn ihr eine Warmmiete vereinbart hättet, oder nur ein Zimmer und nicht die ganze Wohnung untervermietet wäre. Dann müsste es keine Einzelabrechnung geben.
Dee ganze Mietendeckel ist sehr zweifelhaft und widerspricht vielen Gesetzen oder Reglungen. Die Miet-Nebenkosten entsprechen immer dem tatsächlichen Preis, der meistens jedes Jahr ansteigt,