Muss ich als Mieter die Rechnung für Thermenwartung direkt zahlen, oder läuft das als Umlage auf die Betriebskosten?

5 Antworten

Grundsätzlich ist die Wartung vom Betreiber, hier also Dir  zu zahlen. Die Reparaturen werden vom Besitzer/Vermieter getragen. Wenn, so wie es allgemein üblich, die Wartung vom Vermieter organisiert wird, dann wird die Rechnung dafür in der Regel über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter eingefordert. Wenn er die Rechnung für die Wartung gleich an Dich weiter leitet, dann ist das auch machbar, denn bezahlen mußt Du es so oder so. Ob am Ende des Jahres oder mittendrin, sollte es eigentlich egal sein. Dann darf sie in der Nebenkostenabrechnung natürlich nicht mehr auftauchen. Auch sollte dann die Abschlagszahlung für die Nebenkosten nicht so hoch angelegt sein. Wenn ich Deine Fragestellung richtig gelesen habe, dann bittet er Dich um die Begleichung der Rechnung und das ist keine Forderung an sich. Wenn Du Dich also zur Zeit nicht in der Lage siehst, die 80€ mit einem Mal zu zahlen, dann kannst Du Ihn ja darauf hinweisen, ganz höfllich natürlich, daß Du die Wartung mit der Abschlagszahlung der Nebenkostenabrechnung bereits zahlst. Man sollte bei aller Rechtslage und Rechtsgefühl das Miteinanderleben nicht vergessen! Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter muß man sich nicht unnötig verschlechtern und zwar von beiden Seiten! Nun wissen wir nicht, wie die Beziehung zwischen Euch ist. Also es liegt in Deiner Verantwortung, wie Du Dich am Ende entscheidest.

schleudermaxe  09.06.2015, 06:21

.. das sieht aber zum Glück der BGH ganz anders und die Gerichte hier bei uns auch!

Der Vermieter geht in Vorleistung und wird dann als Posten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt.

Das und weiteres steht hier:

http://www.mieterbund.de/index.php?id=552

MfG

Johnny

@johnnymcmuff

Das ist klar, den Link habe ich auch schon gesehen. Allerdings ist die Wartung der Therme weder unter Betriebskosten noch gesondert im Mietvertrag vermerkt. Auf die Wartung der Therme wird nirgends eingegangen.

Der Vermieter hat uns eben jetzt die Rechnung der Firma weiter geleitet hat (an ihn gerichtet) mit der Bitte, das zu zahlen. Und das geht aus dem Mietvertrag nicht hervor.

Gruß

Der Vermieter hat uns eben jetzt die Rechnung der Firma weiter geleitet hat (an ihn gerichtet) mit der Bitte, das zu zahlen. Und das geht aus dem Mietvertrag nicht hervor.

Dann hat der Vermieter schlicht Pech gehabt.

Es sei denn im Mietvertrag ist auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen.

In dem Fall müßte der Vermieter bei der Abrechnung die Kosten der Thermenwartung erst mal selbst zahlen und dann in die Gesamtabrechnung einbeziehen.

Denn Ihr müßt die Wartung nur anteilig zu Eurem Nutzungszeitraum zahlen.


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SOstberg 
Beitragsersteller
 08.06.2015, 17:16

Super, danke für den Tipp!

Hast Du dazu auch einen Link, unter dem ich mir das durchlesen kann, und auf den ich den Vermieter hinweisen könnte?

Gruß

anitari  08.06.2015, 17:43
@SOstberg

Schau erst mal in den Mietvertrag ob da die Wartung als Betriebskosten vereinbart ist oder auf o. g. Verordnung verwiesen ist.

.. man/Frau trifft sich ja immer zweimal. Ein Vermieter hat alle Kosten und Lasten des Grundstücks in eine BK-Abrechnung einzustellen, auch die nicht umlagefähigen, so jedenfalls der BGH und die Gerichte hier bei uns. Macht er das nicht, so wie hier geplant, ist seine Abr. nicht ordnungsgemäß und somit eine etwaige Nachforderung nicht fällig. Zudem kann der Mieter die Zahlung seiner Abschläge einstellen nach Ablauf der Abrechnungsfrist so lange, bis der Vermieter seine Fehler behoben hat. Prüfe also, was für Dich besser ist und viel Glück.