Wieviel hausgeld,Rücklagen Geld muss ich als Eigentümer zahlen HILFFEEE?

Abrechnung  - (Eigentum, hausgeld) Abrechnung  - (Eigentum, hausgeld)

2 Antworten

Momentan hast du ein Guthaben in Höhe von € 1,72. Mußt also außer dem monatlich anfallenden Wohngeld nichts bezahlen.

Hast du dir mal das WEG / WoEigG durchgelesen?

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html

Bei 40 Wohneinheiten sollte ein Verwaltungsbeirat existieren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsbeirat

Eine anständigige Hausverwaltung wird immer gerne Auskunft geben über Fragen.

habilinho 
Beitragsersteller
 17.07.2017, 01:26

Ja ich habe noch nix bezahlt , werde die Wohnung kaufen und will gerne wissen wieviel ich monatlich an Hausgeld zahlen muss.

Hilf DieSe Mieterschutz Verein wo man Mitglied werden kann ?

habilinho 
Beitragsersteller
 16.07.2017, 03:08

Okay weil da steht ja irgendwas mit 1600 Euro oder so ich dachte das ist das hausgeld.

Welches Geld geht in die Rücklagen??

Nicht die Betriebskosten was der mieter zahlt oder ???

Karlien  17.07.2017, 01:18
@habilinho

Die € 1679,73 ist deine Zahlungsverpflichtung. Davon hast du mit Vorauszahlungen bereits € 1620,00 bezahlt. Von den Rücklagen (Das ist gemeinschaftliches gespartes Reservegeld aller Wohnungseigentümer) wurde von der Hausverwaltung € 61,45 dir gutgeschrieben. Somit errechnen sich die € 1,72.

Normalerweise geht immer, also monatlich, ein Teil der Hausgeld / Wohngeld-Zahlungen in die Rücklagen.

Bei verschiedenen wohnungsbezogenen Kosten kannst du als Vermieter deinem Mieter diese in Rechnung stellen. Das hat aber mit der Abrechnung der Hausverwaltung nichts zu tun.

Ich habe den Eindruck, daß du dich mit dieser Materie noch nicht so gut auskennst. Das ist keine Schande, sondern sollte für dich eine Aufgabe darstellen.

Ich empfehle dir deshalb dringend, an der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Eigentümerversammlung teilzunehmen!

Da kannst du nämlich nicht nur jemand von der Hausverwaltung fragen, sondern dich auch mit anderen Miteigentümern der Wohnanlage unterhalten und um Rat fragen.

Frage halt das zuständige Amt

habilinho 
Beitragsersteller
 16.07.2017, 02:24

Hier ist doch die Abrechnung wieso Amt. ?