mietrecht! zählt eine dachterasse zur wohnfläche?
ich bewohne ein penthouse mit realtiv kleiner wohnung (60qm) und großer dachterasse (200qm, darin enthalten ca. 20 effektive qm separate balkons)) die im mietvertrag zu einem viertel gerechnet wird
der mietvertrag lautet somit auf 110qm "wohnfläche"
die erheblichen allgemeinen gemeinkosten bzw. betriebskosten bei 2 separaten aufzügen, hausmeister, tiefgarage etc. werden ja anteilig zur wohnfläche auf die einzelnen mieter umgelegt
das ist ja im prinzip richtig, weil je größer die wohnung, desto mehr bewohner/besucher/mitarbeiter etc. welche die gemeinschaftsanlagen und einrichtungen nutzen
meine frage:
darf die angerechnete "wohnfläche" der terasse zu meiner wohnfläche dazugezählt werden, sprich muß ich anteilig für die 50qm dachterasse auch gemeinkosten/betriebskosten abführen
sind zumindest die 20qm für die separaten balkons frei von der umlage der gemeinkosten/betriebskosten?
wegen der terasse gibt es ja nicht mehr bewohner oder benutzer, sie ist also nicht ursächlioch für eine größere beteiligung an den gemeinschaftseinrichtungen und deren kosten
ich wäre für konkrete aussagen und hinweise oder gar einen link zu einem grundsatzurteil das es sicher irgendwo geben wird sehr dankbar
9 Antworten
Wenn offiziell ein Teil der Dachterrasse zur Wohnfläche dazugerechnet wird, und ein Teil der Nebenkosten nach Wohnfläche umgelegt wird, dann zahlen Sie auch für die m² Wohnfläche der Dachterrasse. Das hat mit der Anzahl der Personen nichts zu tun. Sprechen Sie darüber auch mal mit der Hausverwaltung, evtl. ist dies auch in der Teilungserklärung geregelt. Googeln Sie mal nach "Wohnflächenverordnung". Dort können Sie über die Zuordung von Terrassen und Balkonen zur Wohnfläche etwas nachlesen. Gilt aber im Prinzip nicht für frei finnzierten Wohnungsbau. Es hat sich aber eingebürgert, dies auch allgemein zu akzeptieren. Aber vielleicht steht , wie gesagt, auch Näheres in der Teilungserklärung. Die hat die Hausverwaltung, aber in der Regel auch jeder Wohnungseigentümer.
Da ist die Schilderung unklar.
- Wieviele Wohnungen sind auf der Geschossebene?
- was sind 20 qm effektive Balkone?
- Sind diese 200 qm zu mehr nutzbar als nur begehbar und stehen diese der sog. Allgemeinheit zu Verfügung?
- Unterstellt, dass nur die 20 qm zum persönlichen Bereich der Wohnung gehören, dürfen diese bis zu 50% der Wfl. von 60 qm zugeschlagen werden. Sodass eigentlich max. 70 qm Gesamt-Wohnfläche zu Debatte stehen dürften.
- Sollte 4. der Fall sein, ist die sog. Dachterrasse ähnlich wie gemeingenutzter Garten zu betrachten und kann sich nur im Bereich der Betriebskosten niederschlagen.
Ein Balkon oder eine Terasse zählt nicht zur Wohnfläche. Hierfür muß es eine jeweils separat aufgeführte Abrechnung geben. Wer unterschreibt eigentlich solche Verträge.
deine antwort ist mir natürlich die liebste ...
Das glaube ich Dir gerne, ist aber falsch.
Laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) § 4
Können Balkone und Terrassen zu 25 - 50 % zur Wohnfläche gerechnet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html#BJNR234610003BJNE000400000
Balkone und Terrassen können bis zu 50% als Wohnfläche angerechnet werden. Bitte keinen Mist erzählen.
Balkone zählen dazu, dann wohl Dachterrassen auch.
Schlicht falsch! Da sollten Fachleute ran! :-))
Das müsste völlig korrekt sein. Du kannst auch eine 4-Zimmer-Wohnung alleine bewohnen und bezahlst trotzdem für die Quadratmeter, die die Wohnung hat. Das hat nichts mit Personenzahl zu tun, sonst könnte ja von vornherein über die Personenzahl abgerechnet werden. Bei uns im Haus ist das ebenso. Wir waren 5 Personen, in der Wohnung über uns wohnt eine Frau alleine. Sie muss die gleichen Kosten tragen.
das ist absolut korrekt. anteilmässig gehört balkon oder terasse zur wohnfläche und darf berechnet werden, da sie ja auch genutzt werden kann.
Danke. Wir haben auch einen großen Balkon, die Erdgeschosswohnung einen kleinen Garten. Beides wird angerechnet.
hallo,
deine antwort ist mir natürlich die liebste ...
woher hast du diese information einer separaten abrechnung?
ich wäre dir unendlichdankbar für verwendbare hinweise oder fakten
herzlichen dank dafür