Anlage V - Mieteinnahmen ohne Umlagen
Also: ich habe eine Wohnung geerbt und kämpfe nun mit der Anlage V. Verstehe ich richtig, dass unter "Mieteinnahmen ohne Umlagen" die Kaltmiete gemeint ist und unter den weiter unten einzutragenden Umlagen die Nebenkosten, die mir der Mieter zahlt? Und: wo trage ich die Miete für den Garagenstellplatz ein? Ganz herzlichen Dank für jedwede Hilfestellung.
3 Antworten
Ich mache meine Steuererklärung immer mit WISO-Sparbuch - das hilft mir beim Ausfüllen der Formulare. Kann ich dir nur empfehlen.
Das hat auch den Vorteil, dass Du "Stammdaten" nicht jedes Jahr neu eingeben musst, sondern die jeweils vom Vorjahr übernehmen kannst.
Mieteinnahmen sind in der tat nur der reine Mietzins ohne Nebenkostenzahlungen des Mieters und natürlich auch die Mieteinnahmen von der Garage. Damit hast du die Einkünfte komplett. Jetzt kannst du alle Kosten, die durch das vermietete Objekt entstanden sind, als Aufwand dagegen rechnen. Kosten aus der Finanzierung, Schornsteinfeger, Anteilige Kosten Grundsteuer, Müllgebühren, Hausversicherungen - aber immer nur die Anteile, die auf die vermieteten Bereiche entfallen.
Ich mache meine Steuererklärung immer mit Elster. Dort wird einem alles haargenau erklärt.