Muss ich die gesamte Warmmiete oder die Kaltmiete überweisen?

10 Antworten

Ich habe fristgerecht gekündigt. Ich muss allerdings 2 Monate für beide Wohnungen Miete zahlen. Muss ich die gesamte Warmmiete zahlen oder nur die Kaltmiete. Meine damalige Miet-Wohnung steht nämlich leer. Muss ich trotzdem die Betriebskosten mitzahlen?

Grundsätzlich hat der Vermieter Anspruch auf die volle Miete.

bei den Betreibskosten gibt es auch Kosten die nicht verbrauchsabhängig sind un die man trotzdem zahlt, auch wenn man schon ausgezogen ist.

Manchmal ist esmöglich sich mit dem Vermieter zu einigen.

ja die mußt du immer bezahlen! Eventuell macht sich das dann bei der Schlußrechnung etwas bemerkbar und du bekommst einen kleinen Teil wieder (Wasser, Heizung). Alle anderen Kosten fallen ja trotzdem an, ob man drin wohnt oder nicht!

Meine damalige Miet-Wohnung steht nämlich leer. Muss ich trotzdem die Betriebskosten mitzahlen?

Natürlich. Überzähliges bekommst du wieder.

Und wenn du denkst, dass du in der jetztigen Jahreszeit die Heizung einfach auslassen kannst, hast du ein Problem.

Dann ist nämlich Schimmel in der Bude für den du haftbar gemacht wirst.

Muss ich trotzdem die Betriebskosten mitzahlen?

Ja.

Zu viel gezahlte BK werden bei der nächsten Abrechnung verrechnet und erstattet.

Neben verbrauchsabhängigen BK gibt es ja auch verbrauchsunabhängige. Z. B. Grundsteuer, Versicherungen und einen Teil der Heizkosten.

Nein, nur die vertraglich geschuldete und meist wird ja später per BK- + HK-Abrechnung verteilt/abgerechnet.