Räumungsklage trotz Ratenzahlung der mietrückstände?

6 Antworten

der Räumungstitel ist rechtskräftig und der Vermieter darf es

Merlin253  04.01.2020, 15:57

Wer sagt das?

Ohne beweisliche schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung wird es wohl auf eine Räumungsklage hinauslaufen, deren Anwalts- und Gerichtskosten euch noch weiter in die Schulden treibt.

Würdet ihr ein halbes Jahr auf die Hälfte eurer Außenstände warten? Euer VM jedenfalls nicht und so verstehe ich sein Ultimatum.

Dass ihr als bekannte Mietschuldner, gar mit anhängiger Räumungsklage eine neue Wohnung findet, stellt ihr euch leichter vor als es ist, wenn die schufa die erst listet oder der Neuvermieter sich mal bei seinem Vorgänger erkundigt :-O

Kannst du diese Ratenzahlungsvereinbarung beweisen?

Wurde ausgemacht wieviel (Höhe der Rate) und wann zu zahlen ist?

Hast du JEDE Rate pünktlich bezahlt?

Wurde nur eine Rate zu spät bezahlt, ist die Gesamtschuld in der Regel sofort fällig!

Wurde zur Rate auch immer die Miete pünktlich (und in der richtigen Höhe) bezahlt? (einschließlich Nebenkosten)

Habt Ihr eine Nebenkostenabrechnung erhalten? Wenn ja, musstet ihr nachzahlen? Wenn ja, habt ihr pünktlich bezahlt?

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 13:30

Das ist ja das Problem, die Ratenzahlung wurde telefonisch abgemacht, also immer wenn auch die reguläre Miete fällig war wurde auch die Rate bezahlt.

Nie auch nur einen Tag zu spät.

Und ich habe keine Schriftliche Bestätigung dafür.

Naja ich bin auch erst 18 Jahre alt und wusste nicht, dass das notwendig ist, das bestätigt zu bekommen.

Ich dachte aber, dass vielleicht auch eine mündliche Abmachung gelten würde.

Nordlicht979  04.01.2020, 13:38
@NoraSgl

Ich würde ein persönliches Gespräch führen. Nicht am Telefon.

Im übrigen könntet ihr mit Hilfe eines Anwaltes eine Räumungsschutzklage einreichen. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung wird vom Amtsgericht übernommen, wenn ihr dort einen Antrag auf Beratungskostenhilfe stellt.

Geht parallel vor: Anwaltliche Hilfe holen einerseits, Verhandlungen/persönliches Gespräch führen andererseits.

Ja, mündliche Abmachung gilt ==> nur ist im Streitfall eben zu beweisen, dass es diese Abmachung "so" gibt. Deswegen ist eine schriftliche Abmachung besser.

Auch wenn ihr einen Auszug nicht verhindern könnt, so gewinnt ihr mit der Räumungsschutzklage Zeit, eine neue Wohnung zu suchen.

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 13:46
@Nordlicht979

Danke, ja wir versuchen auch nur etwas Zeit zu bekommen. Und persönlich ist es sehr schwer jemanden zu sprechen. Die Vermietung ist die Vonovia also ein riesen Unternehmen wo man halt einfach niemanden persönlich sprechen kann der einem wirklich weiter helfen kann

miezepussi  04.01.2020, 14:04
@NoraSgl

Ah ja, Vonovia... Kenne ich... habe ich beruflich mit zu tun. Dort jemand Zuständiges (!) zu erreichen ist schwierig.

Der Ratschlag von NoraSgl ist gut.

Mach doch folgendes: Schreibe einen Brief, mit folgendem Inhalt: "Hiermit bestätige ich unser Telefonat vom .... mit Herrn / Frau xy indem wir besprochen haben dass unsere Mietschulden in Höhe von 4.000,00 € in monatlichen Raten à ... Euro zum jeweils 01./ 15.... eines jeden Monats zusammen mit der Miete von uns überwiesen werden. Die erste Rate war fällig am.... Die letzte Rate in Höhe von (ggf. abweichender Betrag) wird am ... fällig sein. Ich bitte nochmals um kurze Bestätigung Ihrerseits." Das ganze dann als Einwurf-Einschreiben und wenn möglich vorab per Fax.

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 14:06
@miezepussi

Ja stimmt vielleicht bringt das ja was.

Vielen Dank.

Merlin253  04.01.2020, 15:52
@NoraSgl

Kann ich verstehen. Du bist noch Jung. Keine Angst.

Daraufhin habe ich das letzte halbe Jahr monatlich 200 € Mehr dafür bezahlt.

gut, die Summe kommt zusätzlich zur Miete, sind bei mir 1200€

2000 wurden durch AA zusätzlich von dir 500 getilgt. damit dürften max. noch 300€ offen sein.

Was soll ich tun, wir konnten den Betrag nicht aufbringen,

ergo sind da weitere Schulden angefallen - wieviel insgesamt?

und die uns am 7.Januar rauswerfen,

da bereits ein Räumungstitel existiert dürfte das durchaus realisierbar sein, es wird ein Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt. ob das am 07.01. stattfindet?? wage ich zu bezweifeln, dann hätte sich der GV bereits schriftlich gemeldet

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 13:43

Genau das ist das was mich verwirrt, weil ja garnicht so viel offen sein dürfte. Im Prinzip will ich nur versuchen zeit raus zuschlagen. Damit wir eine neue Wohnung finden, da die hier ohne hin zu teuer geworden ist.

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 13:47

Und die weiteren Kosten die da aufgeführt sind, die zu den 1800 Euro führen, sollen wohl kosten für Anwälte und sowas sein.

peterobm  04.01.2020, 13:51
@NoraSgl

diese Kosten sind von dir zu tragen, du hast diese Kosten verursacht. Dazu müsste aber eine Aufstellung vom Gericht/Anwalt vorliegen

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 13:54
@peterobm

Ja die liegt vor, mich wundert das nur weil die Kosten hätten doch nicht weiter steigen dürfen, solange bezahlt wird oder? Weil diese 1800 sind wohl entstanden nachdem die Ratenzahlung abgemacht wurde.

Wären diese nicht entstanden, wären es ja nur noch knapp 300 oder 400 Euro die wir zahlen müssten.

peterobm  04.01.2020, 14:00
@NoraSgl

man muss 2 Sachen unterscheiden

Mietrückstand und Kosten vom Gericht; Mahnbescheid Rechtsanwalt; die kommen IMMER zusätzlich

Problem: ihr habt einen Rechtsanwalt; der soll sich alles genauer mal ansehen; viell. wurde da irgendwas verwechselt.

NoraSgl 
Beitragsersteller
 04.01.2020, 14:03
@peterobm

Hm ja hoffentlich

Weil diese ganzen Kosten wurden ja bei dem ersten Betrag von 4000 Euro aufgeführt. Und dann noch über 1000 nachdem über die Hälfte schon abbezahlt war. Ich danke herzlich für ihre Ratschläge. Hoffentlich kann ich da noch was machen.

Allein durch die monatlichen Zahlungen von 200,00 € über einen Zeitraum von 6 Monaten dürfte eine Ratenzahlungsvereinbarung eindeutig getroffen worden sein.

Die fristlose Kündigung zum 07.01.2020 sollte daher ungerechtfertigt sein.

Gleich am Montag Kontakt aufnehmen und auf die Vereinbarung hinweisen, ggfls. neu verhandeln.

imager761  04.01.2020, 16:14

Seit wann gelten einseitige Handlungen als Vereinbarung? Wenn du innerorts mit 69 km/h geblitzt ein Verwarnungsgeld mit einer Überweisung von 5 EUR anzahlst, ist eine Ratenzahlung vereinbart? Da machst du was falsch, wetten?

DogDiego  04.01.2020, 17:53
@imager761

Es wurde offenbar widerspruchslos angenommen über einen längeren Zeitraum.