Wird eine Rückzahlung vom Mittagessensgeld beim Jobcenter angerechnet?
Hallo,
ich beziehe seit Dezember 2012, übergangsweise ALG2. Vorher habe ich Wohngeld bezogen. Ich habe von September bis Dezember das Mittagessen (Schule) für meine Tochter in voller Höhe bezahlt, weil der aktuelle Wohngeldbescheid lange auf sich warten lies. Nach der Einreichung konnte ich an dem Bildung und Teilhaber Paket teilnehmen und habe somit im Januar die Rückzahlung von September- Dezember, für das Mittagessen bekommen. Meine Frage ist nun, wird dieser Betrag bei dem Jobcenter als zusätzliches Einkommen gerechnet? Weil ich hätte es ja quasi eigentlich schon VOR dem Bezug von ALG2 bekommen sollen... Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!
Liebe Grüße aus Siegen
5 Antworten
Du hast das Geld doch zuvor aus eigener Tasche bezahlt. Wenn es zu viel war und du jetzt etwas zurückbekommst, dann das doch kein Einkommen. Dann müsstest du ja bei jeder Reklamation, bei der du statt Umtausch dein Geld zurückerhältst, dieses Geld als Einkommen angeben. Eine Ausnahme ist eine Betriebskostenrückzahlung (extra vom Gesetzgeber so festgelegt, da die Betriebskosten normalerweise extra vom JobCenter übernommen werden), obwohl es auch hier schon Diskussionen und anderslautende Urteile gab. Und Steuerrückzahlungen muss man auch angeben. Aber zu hohe Ausgaben vom (normalerweise) Regelsatz, die zurückerstattet werden - das kann ich mir nicht vorstellen (obwohl einige JobCenter da ja sehr kreativ sind).
Vielleicht wäre das mal eine Frage fürs Sozialgericht. Die Frage gab´s schon bei Stromkostenrückzahlungen, wobei allerdings der ALG-2-Empfänger recht bekam. Denn er musste die Stromkosten ja auch vom Regelsatz leisten.
Würde mich nicht wundern,wenn du das so hindrehen....
Weil ich hätte es ja quasi eigentlich schon VOR dem Bezug von ALG2 bekommen sollen
Aber zugeflossen ist es dir während des Leistungsbezuges.
Das Geld hat dir vor dem Alg-Antrag gehört, war also Teil deines Vermögens, der vorrübergehend rumgebucht wurde.
So sehe ich das. Ein JC-Sachbearbeiter kann das latürnich als Zufluss sehen, da würde ich widersprechen. Es ist kein Geld, dass dir von anderer Stelle zufliesst, es ist dein eigenes Geld, schon immer gewesen. So lange der Betrag die Vermögensgrenze nicht überschreitet hat ein Widerspruch erfolg. Räusper. Sollte er haben. Spätestens wenn man gegen eine Ablehnung klagt.
Das ergibt alles keinen Sinn. Du kriegst vom Jobcenter Geld für Ausgaben vor Hartz4?! Das kann nicht richtig sein !
Ne Quatsch , die rechnen ja jeden Zufluss an. Ja , Du musst das denen abgeben
Das ist zwar Beschiss nach BGB, aber dafür staatlicher , also rechtens
Ja find ich ganz schön mies. Schließlich habe ich es ja von mir aus zu viel gezahlt, um nicht nachzahlen zu müssen..
Manche Hartzer vergessen in der Hektik der Arbeitslosigkeit kleine Beträge einfach. Du natürlich nicht! Mein Eindruck war bei Hartz4 immer , kein kommender Kunde ist der beste Kunde.
Ja zum Glück muss ich das nur übergangsweise machen. Im Juni hab ich wieder nen Job. Ich bin nur zur dort hin, weil ich als alleinerziehende mit zwei Kindern mir die Krankenkasse von 147€ nicht mehr leisten konnte. Ich hasse es mich vor den Behörden so nackig zu machen. Und was mich noch mehr stört ist, dass ich fremde Hilfe brauche. Aber zum Glück gibt es diese Hilfe...
Bedenke meine letzten Kommentar doch mal richtig innerlich.
Ich habe die Rückzahlung von der Stelle bekommen, wo ich das Mittagessen bezahlt habe. Aber auch erst, als ich den Wohngeldbescheid einreichen konnte. Theoretisch hätte ich ja von September bis Dezember ja schon statt 46€ , 17,50€ zahlen müssen. Nur weil ich angst hatte, dass irgendetwas mit dem Wohngeldbescheid nicht stimmt wenn er kommt, habe ich von mir aus die 46€ bezahlt.
Dezember waere anzurechnen.Was vor Hartz4 war/September bis November/ ist ohne Belang