Zahlt das Jobcenter meine Wohnung?
Hallo zusammen,
ich Wohne in eine 2 Zimmer Wohnung mit 60m². Die Miete beträgt 540 kalt (Warm 740€)in Hamburg.
Ich beziehe ALG2 (Harz4) Die Freundin verdient 600 Netto.
Soweit ich weiß, gibt es ein Maximalsatz das dass Jobcenter übernimmt. Könnte die freundin zusätzlich Wohngeld beantragen?
Wie wird die Miete berechnet?
Gruß Gruß
5 Antworten
Wenn du schon ALG - 2 beziehst,dann solltest du doch wissen was du für Leistungen für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) inkl. deines Regelsatzes bekommst !
Wohnt die Freundin schon bei dir,dann muss sie zumindest ihren Kopfanteil der KDU - selber zahlen,dass sind dann 50 % der Warmmiete.
Es käme dann darauf an,ob ihr schon als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) geführt werdet oder nicht,denn dann würde das Einkommen deiner Freundin nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Ihr würdet dann also gemeinsam eine ALG - 2 Aufstockung bekommen,wenn ihr noch keine BG - seid,dann könnte sie selber einen ALG - 2 Antrag stellen und würde zumindest für 1 Jahr nach dem Zusammenzug eine alleinige Aufstockung bekommen.
Erst nach diesem Jahr würde dann eine Unterhaltsvermutung vom Jobcenter angestellt,dieser könnt ihr dann zwar schriftlich widersprechen,müsst dann aber auch Nachweise erbringen,dass sich an eurer Einstellung nichts geändert hat.
Wohngeld könnte sie nur bekommen,wenn sie selber Mieter einer selber bewohnten Wohnung ist und ein Mindesteinkommen von 80 % ihres Bedarfes nach dem SGB - ll erreicht.
Das würden dann min. 399 € Regelsatz sein + ihr Kopfanteil der KDU - also 370 € ( 50 % der Warmmiete ) und davon min. 80 %.
Ob ihr schon eine BG - bildet,kannst du aus deinem Bescheid erfahren,wenn da nur ein Regelsatz von 360 € anstatt 399 € steht,dann bildet ihr eine BG - und dann kann sie auch kein Wohngeld mehr beantragen,weil sie schon eine ALG - 2 Aufstockung mit dir bezieht.
Ich beziehe ALG2 (Harz4) Die Freundin verdient 600 Netto.Soweit ich weiß, gibt es ein Maximalsatz das dass Jobcenter übernimmt.
Da ist noch ein anderes Problem.
Im ersten Jahr noch nicht aber im 2. Jahr wird man als Bedarfsgemeinschaft angesehen und da werden die Einkünfte Deiner Freundin angerechnet.
Könnte die freundin zusätzlich Wohngeld beantragen?
Für sich kann sie es beantragen und wird es wohl auch bekommen.
Meine Tochter lebt bei der Mutter die Hartz IV bekommt. Sie verdient 760€ netto und die Miete gesamt beträgt 460€.
Das Wohngeld beträgt bei ihr 46 €.
Das solltest Du beim zuständigen Jobcenter erfragen.
Entweder, ihr seid eine Wohngemeinschaft, dann zahlt jeder 300,- Miete. Würde für die Freundin bedeuten, dass sie, wie Du, ALG II in dem Fall als Aufstockung bekommt.
Oder Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, dann wird gemeinsam für Euch das ALG II berechnet.
OK, Du hast Recht, ich habe die Beträge verwechselt. Ich meinte die jeweils hälftige Miete.
deine Freundin kann nicht nur Wohngeld beantragen sondern auch aufstockendes H4
Es gibt nur eines von beiden !
Wie wird das dann alles zusammen berrechnet??
gibt es dafür einen rechner ? oder kann mir das einer bitte rechnen?
Wie kommst du auf 300 € Miete für jeden?