Wohngeld Trennungsunterhalt?
Hallo liebe Mitglieder, ich habe da mal eine Frage.
Ich erhalte seit November 2020 Wohngeld. Bin seit September 2020 vom Ehemann getrennt, ich war jetzt erst beim Anwalt wegen Einreichung der Scheidung, dort sagte meine Anwältin das mir Trennungsunterhalt zu steht. Er hat nun Zeit bis 15.9 die Unterlagen zur Berechnung ein zu reichen. Ich bin dauerhaft Erwerbsgemindert und erhalte volle EMRente.
Ich musste damals dem Wohngeldamt bestätigen, das ich kein Trennungsunterhalt erhalte. Daraufhin hab ich das Wohngeld genehmigt bekommen. ( Auch wurde ich nicht drauf hingewiesen, dass ich Trennungsunterhalt über einen Anwalt berechnen lassen MUSS.) Wenn der Trennungsunterhalt nun berechnet wurde, kann ich dann eine Verzichtserklärung beim Wohngeldamt machen, das ab dem Zeitpunkt dann die Zahlungen eingestellt werden vom Wohngeld.? Oder wie läuft das ab?
Danke.
2 Antworten
Wenn sich dein Gesamteinkommen, was zur Berechnung des Wohngelds herangezogen wurde, sich durch den Trennungsunterhalt um mehr als 15 % erhöhen würde, dann musst Du das der Wohngeldbehörde unverzüglich melden und nachweisen.
Dann würde auch während des Bewilligungszeitraums ein evtl. Anspruch neu berechnet, sollte es weniger sein, dann musst Du es erst bei einem Weiterzahlungsantrag angeben und nachweisen.
Kannst dir aus dem Internet einmal den § 27 WoGG - suchen und nachlesen !
Wenn der Trennungsunterhalt nun berechnet wurde, kann ich dann eine Verzichtserklärung beim Wohngeldamt machen,
.
Nun, verzichten kann man auf alles. Auch auf Wohngeld.
... oder verzichte schon vorher, vor Ablauf der Bewilligung, ab Wegfall der Notlage
Ich stelle dann einfach keinen Weiterbewillingungsantrag?