Wohngeld Trennungsunterhalt?

2 Antworten

Wenn sich dein Gesamteinkommen, was zur Berechnung des Wohngelds herangezogen wurde, sich durch den Trennungsunterhalt um mehr als 15 % erhöhen würde, dann musst Du das der Wohngeldbehörde unverzüglich melden und nachweisen.

Dann würde auch während des Bewilligungszeitraums ein evtl. Anspruch neu berechnet, sollte es weniger sein, dann musst Du es erst bei einem Weiterzahlungsantrag angeben und nachweisen.

Kannst dir aus dem Internet einmal den § 27 WoGG - suchen und nachlesen !

Wenn der Trennungsunterhalt nun berechnet wurde, kann ich dann eine Verzichtserklärung beim Wohngeldamt machen, 

.

Nun, verzichten kann man auf alles. Auch auf Wohngeld.

Klunki81 
Beitragsersteller
 04.09.2021, 22:22

Ich stelle dann einfach keinen Weiterbewillingungsantrag?

GutenTag2003  04.09.2021, 22:23
@Klunki81

... oder verzichte schon vorher, vor Ablauf der Bewilligung, ab Wegfall der Notlage