Hartz 4 und neue Wohnung höher als die Mietobergrenze?
Hallo.
Ich suche seit einer längeren Zeit eine Wohnung als Hartz 4 Empfänger (leider!!) und habe endlich mal eine Antwort von einem privaten Vermieter bekommen (er weiß, dass ich ALG2 empfänger bin zurzeit) und habe einen Besichtigungstermin bekommen. Jetzt habe ich mega Hoffnung, dass es klappen wird :'( . Das Problem aber ist, dass die Wohnung fast 130 Euro mehr als die angegebende Mietobergrenze kostet und 8 qm größer ist. Ich will mir diese Chance aber aufkeinen fall entgehen lassen, da ich die Wohnung auch dringend bräuchte, da die Wohnung von meinem Bruder klein ist und ich Untermieterin bin bei ihm und mein Mann bald aus der türkei kommen wird ( habe zuvor 4 jahre in der türkei gelebt und bin Dezember letztes jahres wieder eingewandert nach DE) . Ich mache gerade einen minijob auf 450 euro basis dazu, mit der hoffnung dort als Vollzeitkraft eingesetzt zu werden.
Und die Mietobergrenze ist für eine PERSON gedacht (ich darf nicht für ZWEI PERSONEN suchen, da mein MANN leider noch nicht angemeldet ist in DE er aber bald, sobald er sein Visum bekommen hat hier ist) . Und die Wohnung ist für eine Person für das JobCenter fast 130 euro teurer.
Meine Frage: Würde das Jobcenter das akzeptieren? Mein Mann kommt ja aber baldddd und ich suche wirklich schon seit Dezember und ENDLICH gibt es die hoffnung das es klappt. Kennt sich hier jemand aus, was kann ich machen ? :(((
6 Antworten
Selbst wenn du nur 30 € über der Angemessenheit liegen würdest, würde das Jobcenter im Regelfall keine Zusicherung für die Kostenübernahme geben, weil es sich damit verpflichten würde die unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zu tragen und auch eine evtl.spätere BK - Nachzahlung zu übernehmen.
Deshalb wirst du diese Zusicherung nicht bekommen, selbst wenn du bereit bist den Differenzbetrag selber zuzuzahlen.
Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. schon eine Wohnung bewohnen würdest und schon KDU - vom Jobcenter bekommen würdest, dann könntest du auch ohne diese Zusicherung im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters umziehen, aber auch dann würdest du sicher finanzielle Nachteile haben.
Du würdest dann erst einmal keine finanzielle Hilfe für den Umzug bekommen, für evtl.Renovierungen würde es auch nichts geben, ein zinsloses Darlehen für die Kaution würde es auch nicht geben, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste dann auch selber gezahlt werden und du würdest max.deine alte bewilligte KDU - weiter bekommen, sollte die neue höher als die alte sein.
So könnte dann theoretisch noch eine höhere eigene Zuzahlung auf dich zukommen und nicht nur diese 130 € die über der Angemessenheit für 1 Person liegt.
Ganz ehrlich, das wird nix. Irgendwofür sind solche Obergrenzen ja da. Wenn man die um einen derart hohen Betrag mal eben überschreiten dürfte, würden solche Limits wirklich keinen Sinn machen.
Wenn eine solch hohe Differenz problemlos gestemmt werden könnte, würde sich mir allerdings die grundsätzliche Frage der Bedürftigkeit stellen. 🤔
so wie ich es gelesen habe , werden 170€ per Nebenjob dazu verdient. Daraus kann dann der Rest von der Miete gezahlt werden.
das jobcenter wird dem aber nicht zustimmen, da es weit über dem bedarf liegt. somit werden auch alle anderen dran hängeden dinge abgelehnt. sprich sie kann umziehen, aber bekommt nicht mehr als dato
Und das weißt du woher ?
sagte ich doch bereits. nächstes problem wird kommen wenn betriebskostennachforderungen kommen sollte, die dann auch aus eigener tasche bgeleistet werden dürfen.
Unter dieser Voraussetzung bekommt dein Mann aber gar keine Arbeitserlaubnis. Die Einreise direkt in das deutsche Sozialsystem ist unerwünscht und wird NICHT gefördert.
Und drücken Sie mir bitte die Daumen, dass ich bald als Vollzeotkraft gesetzt werde und wir auxh mein Mann nicht in das sozialsystem springen MÜSSEN. Danke .
*eingesetzt
Doch. Er bekommt sein arbeitserlaubnis direkt. Da das eine Familienzusammenführung ist. Er wird erstmal sein Integrationskurs hierbesuchen, deutsch lernen b2 und nebenbei aber auf teilzeit jobben wollen (!) Mein mann liebt es zu arbeiten. Keine arbeit ist nix für ihn.
Die Sprachkenntnisse muss er bereits belegen, wenn er den Visum-ANTRAG stellt.
Hat er super gemeistert dort. Mit 90 von 100 Punkten sein A1 Deutsch-Kurs vom GOETHE INSTITUT abgeschlossen und sein deutsch zertifikat bekommen und sein visum beantragt.
nicht viel.
Anträge stellen, Begründungen einreichen, wenn das Amt das nicht übernehmen kann auch. Du musst gucken, dass du du notfalls das selber zahlen kannst - also den Aufpreis.
Den dir zustehenden Wohnungsbetrag bekommst du ja, zumindest war es mal so. Erkundige dich genau.
Und was bald ist, interessiert hier die Behörden nicht. Welche Rechte dein Mann haben könnte, ist momentan irrelevant, allerdings kannst du recherchieren und nachfragen. Eventuell gibt es dann was. Und du brauchst nur die Übergangszeit zu regeln irgendwie.
Genau das würde ich ja machen, aus eigener tasche zahlen und wenn bald mein mann da ist , dann ist gut. Ich bekomme ja sowieso dank dem Minijob noch 170 Euro dazu, und würde diese dann in die Miete zahlen.
bitte erkundige dich aber selber - meine kenntnisse sind nicht von 2020.
Am besten recherchierst du im internet, ich habe von Behörden (nicht unbedingt Arbeitsamt) schon oft falsches gesagt bekommen. Dann muss man echt nachhaken. Und damit kommen auch.
Bereite dich gut vor dann, falls du Einspruch einlegen musst.
nein das würde das jc nicht akzeptieren. du müsstest den überbetrag aus deinem regelsatz selbst bezahlen.
weiterhin bekommst du kein kautionsdarlehen, keine umzugskosten, keine erstausstattung wenn notwendig, da du keine zusicherung hast.
Super danke ! Würde es auch aus eigener Tasche ERDTMAL zahlen für eine kurze zeit, kein problem :(
stell den Antrag auf Übernahme und schau was passiert. Mache dem Jobcenter klar das du bereit bist den nicht übernehmbaren Teil der Miete selbst zahlen zu wollen/können.
deswegen bekommt sie trotzdem keine zusicherung
und das weißt du woher ?
weil es so in den richtlinien steht - tägliche erfahrung
Das es jedoch aber auch eine einzelfallentscheidung ist , ist dir auch bewusst ?
das ist völlig uninteressant. es liegt über den kdu richtlinien und damit ist der fall abgeschlossen und nix weiter zu entscheiden als ablehnung. was nicht heißt, dass die personl aus eigener tasche nicht trotzdem umziehen darf.
es ist von Einzelfall zu Einzelfall anders.
der Fragesteller ist bereit selbst den nicht übernehmbaren Teil der Miete selbst zu zahlen.
unter diesen Voraussetzungen kann das Jobcenter dem zustimmen.
klar hast du recht das es sein kann das das Jobcenter gnadenlos ablehnt , aber es gibt auch noch die Möglichkeit der Bewilligung.