Übernahme der Nachzahlungskosten für Gas vom Jobcenter (SGB II)

2 Antworten

Wenn du Warmwasser über einen Gasboiler bekommst, dann kannst du einen bestimmten Betrag geltend machen, den das JobCenter übernehmen müsste. Wenn man Warmwasser "aus der Wand" bekommt, dann sind die Kosten zur Warmwasserbereitung ja bereits in der Miete enthalten.

Wenn du Gas allerdings nur zum Kochen benötigst, dann ist das aus der Regelleistung zu bezahlen, ebenso Strom. Das wird ja nicht vom JobCenter extra neben der Regelleistung und der Miete gezahlt, also ist es auch völlig korrekt, dass deine Nachzahlung nicht vom JobCenter getragen wird.

Damit sie dir nicht den Strom abstellen, weil du deine Stromschulden nicht bezahlst, bekommst du erst mal ein Darlehen, um aus dieser prekären Situation herauszukommen.

Darlehen sind natürlich zurückzuzahlen. Auch wenn das für dich erst mal eine schwere Situation ist - das Amt darf dich ja nicht anders behandeln als andere ALG II-Empfänger, die Strom und Gas auch aus ihrer Regelleistung bezahlen.

Ich kann dir mit Sicherheit sagen (und ich mache seit 2005 als Sozialberaterin hauptsächlich ALGII-Beratung), du kannst dir die Mühe sparen mit einem Widerspruch.

Zitat:

Warmwasser- und sonstige Energiekosten bei Hartz IV Die Kosten für Kochen und Betrieb elektrischer Geräte sind im ALG II Regelbedarf enthalten - als sogenannte „Haushaltsenergie“. Das heißt, der Anteil von Strom oder Gas, den Sie für das Kochen, für Licht, für den Betrieb von Kühlschrank, Waschmaschine usw. brauchen, den müssen Sie aus Ihren Regelsätzen selbst an das Elektrizitätswerk zahlen.

http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-warmwasser-und-energiekosten.php

Marsiel 
Beitragsersteller
 20.09.2013, 10:19

Danke für deine schnelle Antwort, sie war sehr aufschlussreich. ;-) Nun noch zur zusätzlichen Info: Wir besitzen einen Boiler und benutzen beim Kochen kein Gas. Wie verhält sich das da? Da wir unser Neugeborenes durch den ersten Winter bringen mussten, haben wir natürlich mehr geheizt als sonst.

Du kannst en Darlehen beim Jobcenter beantragen, musst dies aber zurückzahlen. Übernehmen (ohne Rückzahlung) tun die es nicht. War bei mir auch so,als ich noch Arbeitslos war