Darlehensrückzahlung an das Jobcenter trotz Privatinsolvenz - habe ich einen Anspruch darauf das zu viel gezahlte Geld zurück zu bekommen?
Hallo,
als alg2 Empfänger, befinde ich mich nun seit August in privatinsolvenz.
Das Jobcenter behielt bisher von meinem Lebensunterhalt eine monatliche Rate von 142 euro zur Tilgung des Darlehens zurück.
Von meiner Insolvenz anwältin wurde ich nun darüber informiert das diese Rückhaltung seitens des jobcenters unzulässig war.
Dementsprechend stellte ich einen Antrag darauf die Darlehensrückzahlung zukünftig einzustellen und mir darüber hinaus das zuviel gezahlte umgehend zurückzuüberweisen.
Heute bekomme ich Antwort vom zuständigen Jobcenter, in welcher mir die Beendigung der Ratenzahlung zukünftig zugesichert wird. Jedoch verweigert man mir die Rückzahlung der zuviel einbehaltenen beträge mit der Begründung die privatinsolvenz zu spät bekannt gegeben zu haben. Leider gab es vorher nichts schriftliches sondern nur ein telefonat mit meinem sachbearbeiter zu diesem Thema.
Meine Frage ist nun habe ich einen anspruch darauf das zu viel gezahlte Geld zurück zu bekommen, und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage kann ich mich stützen?.
Vielen dank
4 Antworten
Der Insolvenzverwalter benachrichtigt alle Gläubiger über die Zahlungsunfähigkeit.
Demnach sollte auch das Jobcenter unterrichtet worden sein.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger, dazu zählt in deinem Falle auch das Jobcenter von deiner Zahlungsunfähigkeit erfährt, hast du das Recht deine Zahlungen einzustellen.
Zahlungen die vor Bekanntgabe deiner Privatinsolvenz geleistet wurden, werden nicht erstattet. Hast du nach Bekanntgabe deiner Privatinsolvenz noch Zahlungen an das Jobcenter geleistet, wären diese wieder zu erstatten.
Ein Telefont mit einem Sachbearbeiter des Jobcenters, dass du Insolvenz beantragt hast, reicht nicht aus. Die Information muss in Schriftform vom Insolvenzverwalter an das Jobcenter ergehen. Ab diesem Datum musst du nichts mehr zahlen.
Du hast doch sicher , bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde , ALLE Gläubiger aufgelistet ? Schon beim Gespräch mit der Schuldnerberatung ? Gläubiger = Jeder der Geld von dir bekommt .
Insofern sollte auch das Darlehn beim Jobcenter mit aufgeführt worden sein . Jeder Gläubiger wird zunächst über deine Zahlungsunfähigkeit informiert , so dass du zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr hättest zahlen müssen . Zumindest aber kann das Jobcenter nicht behaupten es hätte nichts Schriftliches gegeben . Da muss es von Seiten der Schuldnerberatung einen Schriftverkehr gegeben haben , frag da doch einfach mal nach .
Nein,was bezahlt ist,ist bezahlt,das Geld ist weg,hatte ich auch.
mfg
Ja, warum nicht?