Erklärung zum dauernden Getrenntleben beim Finanzamt auch möglich, wenn Trennung innerhalb einer Wohnung stattfindet?
Hallo,
ich will mich von meinem Mann trennen, dass Problem ist, die Trennung müsste aus unterschiedlichen Gründen erst mal in der gemeinsamen Wohnung stattfinden.
Da mein Mann Alg2 bezieht und ich arbeite, will ich dem Jobcenter mitteilen, dass wir ab sofort keine BG mehr sind.
Nun habe ich gelesen, dass man dies am besten mit der Einreichung der Erklärung zum dauernden Getrenntleben beim Finanzamt nachweist.
Kennt sich da jemand mit aus? Akzeptiert das Finanzamt es so, wenn die Trennung unter einem Dach stattfindet? Und wenn ja, muss das Jobcenter mich dann aus der BG rausnehmen?
LG
2 Antworten
BG = Bedarfsgesellschaft. - Kauf dir auf Kredit eine ETW = Eigentumswohnung. Werf die Mieter wegen Eigenbedarf raus, zieh selbst ein. Schon hast du keine Probleme mehr mit dem Finanzamt.
Oder such dir eine Mietwohnung.
Ich denke nicht, dass bei einer gemeinsamen Wohnung eine Trennung möglich ist. Am besten beim FA anrufen, wenn du Glück hast, geben die dir eine Antwort. In meiner Stadt gibt es keine Antwort.
Alternativ kannst du auf deinem Steuerbescheid die Nummer des Sachbearbeiters finden. Den kannst du fragen. Der oder die, kann ja ne Frau sein, entscheidet letztendlich .
Alle wollen nur dein Bestes: dein Geld. ;-(
Nun, das dies beim Finanzamt zu einer höheren Einkommensteuer führt werden die da eher keine probleme mit haben dir das zu glauben.
Probleme wird wohl das jobcenter machen. Denn das Finanzamt hat nichts mit dem jobcenter zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Behörden die aufgrund eigener, unterschiedlicher Gesetze handeln. Die eine Behörde ist nicht an Entscheidungen einer andern gebunden. Auch wenn die ersten mal Indiz Wirkung haben kann da die Vorgaben in den Gesetzen ähnliche sind. Wenn ihr dauernd getrennt im Sinne des estg seit besteht lediglich die Möglichkeit das ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit. Es könnte sich aber dennoch um eine handeln. Bei gleicher Adresse wird das jobcenter dies selbst, unabhängig vom Finanzamt prüfen.
Ob eine Trennung an sich überhaupt reichen würde wäre dabei auch nicht zwingend sicher. Während der Trennung bis zur Scheidung bist du deinem Mann auf jeden fall zum Unterhalt verpflichtet. Auch ohne Bedarfsgemeinschaft müsstest du für ihn zahlen, was dann auf die Harz 4 Leistung angerechnet würde. Oder ist dein Einkommen so niedrig das die keinen Unterhalt zahlen kannst/musst?
Außerdem muss für eine Scheidung das Trennungsjahr eingehalten werden. Dies so nachzuweisen kann auch problematisch werden. Ich kann dir daher nur dringend zu einem Anwalt raten. Für die Scheidung und für die Diskussionen mit dem jobcenter.
Dann dürfte Unterhalt eher kein Thema sein.
du und die Kinder gehen vor. Trotzdem solltest du das auf jeden Fall mit einem Anwalt klären. Am besten einen der sowohl Familien als auch sozialrecht macht
Verdiene 1300€ netto und es gibt noch 2 Kinder.