Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug
Hallo,
Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)
Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.
Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."
Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?
Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.
Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.
4 Antworten
Beim Alg II wird dir das Kindergeld nicht mehr "rausgerechnet", da es dir damals zugeflossen ist also tatsächlich zur Verfügung stand. Und Schulden bzw. Rückforderungen sind vom Jobcenter nicht zu berücksichtigen. Ich würde es an deiner Stelle trotzdem mit einem Widerspruch versuchen- bei der Familienkasse, da du das Geld verbraucht hast und eventuell Vertrauensschutz besteht und auch beim Jobcenter.
Ich kenne es nur so, dass das bei einer Änderung im Kindergeldbescheid das Alg2 rückwirkend neu berechnet wird. Ich würde Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen.
Erst einmal steht dir das Kindergeld nur während der Ausbildung zu und als Sonderregelung, wenn du dich ERNSTHAFT darum bemühst. Das hast du scheinbar nicht getan. Also musst du es zurück zahlen. Damit ist ja noch nicht gesagt, wann du es zurück zahlen musst.
Wenn das Kindergeld bereits gegen eure Grundsicherung aufgerechnet wurde, könnt ihr das ja belegen.
Ich habe dein Problem soweit es geht verstanden. An deiner Stelle würde ich Widerspruch bzw. Einspruch gegen die Familienkasse erheben. Die Familienkasse hat dir das Kindergeld bezahlt und verlangt es im Nachhinein zurück, weil du angeblich zu wenig Bewerbungen geschrieben hast?
Wieso hat den die Familienkasse nicht schon früher darauf reagiert? Soviel ich weiß kann man Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr haben, wenn man nur arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist, vgl. Link bei Punkt f.) http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html.
Ja, dass stimmt was dir das Jobcenter mittgeteilt hat. (Du nennst das hier PECH). In der Zeit, wo du ALG2 bezogen hast, hast du z.B. im Monat Juni-Juli Kindergeld bezogen und für diesen Zeitraum wurde dir das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Rückwirkend kriegt man vom Jobcenter keine Gelder (u.a. Kindergeld) rückerstattet, weil die Familienkasse nach einigen Monaten Fehler beim Bezug vom Kindergeld entdeckt hat. Mit diesen Schulden hat das Jobcenter nichts mehr zu tun.
Wie ich bereits mittgeteilt habe, erhebe gegen den Bescheid der Familienkasse Widerspruch bzw. Einspruch.
Ach ja. Bei deinen beschrieben Fall fällst du unter 3.3. auf Seite 12, schaue hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf (im ersten genannten Link Punkt b.), wo es um Kinder/ Leute geht, die bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld haben (z.B. Absagen auf Bewerbungen) etc.
Meine Frage wäre nun ob das ganze soweit stimmt, Mir wurden die Leistungen angerechnet, welche mir ja wohl für den zeitraum nicht zustanden, wie kann man da einfach sagen "PECH". ? Was erwarten die Leute dort, das ich jeden Monat das wenige Geld zu 100% auf meiner Bank lasse, damit ich alles einfach mal eben zurückzahlen kann ? Ich verstehe die Argumente des Jobcenters hier halt einfach nicht. Habe leider nicht wirklich was zu den Thema gefunden, ggf habe ich auch nach den Falschen Stichpunkten gesucht.