Wird ein qualifizierter Rotlichverstoß bereits im Anhörungsbogen angegeben?
Hallo,
ich bin vor ungefähr 3 Wochen beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden. Nun kam der Anhörungsbogen und da steht lediglich drin: " Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat."
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass es sich "nur" um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt? Oder kann auch der qualifizierte Rotlichtverstoß erst im späteren Bescheid genau angegeben werden?
Liebe Grüße
1 Antwort
Ja das wird es, dafür muss man aber die Paragrafen kennen denn eindeutig steht das nicht da.
Der Vorwurf der Dir hier gemacht wird ist tatsächlich nur ein einfacher Rotlichtverstoß, also unter 1 Sekunde. Wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit deutlich höherem Bußgeld, 1-monatigem Fahrverbot und 4 Punkten handeln würde dann wären Folgende Paragrafen angeführt: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Du hast also in der Hinsicht noch etwas Glück gehabt... ;)