Bußgeldbescheid - Kein Anhörungsbogen erhalten
Guten Tag,
ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten zum Thema "Handy am Steuer", der kam der Einwurf Einschreiben in einem gelben Umschlag.
Einen Anhörungsbogen habe ich jedoch nicht erhalten. Insofern kann ich mich nun nicht mehr zur Sache äußern, sondern nur noch Einspruch einlegen und das ganze geht zum Amtsgericht? Vor Ort habe ich gegenüber der Polizei die Aussage verweigert.
Danke schon mal im Vorraus.
Dies ist eine Folgefrage auf https://www.gutefrage.net/frage/handy-am-steuer---handy-runter-gefallen
3 Antworten
Die Anhörung ist bereits vor Ort erfolgt und du hast es abgelehnt dich zu der Sachlage zu äußern. Der "Übeltäter" ist ja bereits auch schon ermittelt. Also entfällt auch das Anhörungformular. Bei einem Einspruch kann das jetzt natürlich auch vor dem Amtsgericht landen....
Wenn man dir vor Ort Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat, muss man dir keinen Anhörungsbogen schicken. Wenn du jetzt Einspruch einlegst, wird dieser erst einmal von der Behörde geprüft. Ist dein Einwand überzeugend, wird das Verfahren eingestellt. Anderenfalls geht es zum Amtsgericht.
Ob deine "Ausrede" überzeugend ist, musst du selbst beurteilen.
dann kannst du widerspruch einlegen und sehen was das gericht dazu sagt. die polizei wird da sicher ein protokoll haben was sie an dem tag gesehen haben.
dann kannst du widerspruch einlegen
Auch wenn mich einige wieder als Korinthenk... sehen mögen - Das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch
Das Einspruchsverfahren selbst kostet kein Geld. Aber alle sonstige Kosten die entstehen könnten fallen bei einer Ablehnung dir zu Last.. Gutachterkosten etc.
Die Entscheidung vom Amtsgericht kostet 40-50 € an Gerichtsgebühren.
und was kostet sowas dann ca? Worst Case? Habe sowas noch nie gemacht...