Strafzettel wegen zum großen Abstand zum Bordstein (Parken nicht am rechten Fahrbahnrand)
Hallo! Ich habe einen Strafzettel bekommen, weil ich laut Anhörungsbogen die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe, dass ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe § 12 Abs.4, § 49 StVo, §24 StVG; Zur Schilderung: Ich stand tatsächlich etwas weit weg vom Fahrbahnrand (ca. 60 cm würde ich schätzen), weil ich aufgrund der Parkplatzsituation in einer sehr kleinen Parklücke geparkt habe. Allerdings fahre ich einen Kleinwagen, mein Auto ragte nicht viel weiter auf die Straße als die anderen in der Reihe und die Straße ist an der Stelle sehr breit, so dass ich sicher kein vorbei fahrendes Auto behindert habe. Ich konnte in den zitierten Praragraphen keinen Hinweis auf einen Festlegung eines maximal erlaubten Abstands finden. Sollte ich Einspruch einlegen oder macht das wenig Sinn? Könnte die Konsequenz auch sein, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld entstehen kann? Bei den 15 Euro bin ich dann schon beim Überlegen, ob sich der Ärger lohnt und kann es schwer einschätzen, wie meine Erfolgsaussichten bei einem Einspruch aussehen. Danke für eure Hilfe und euren Rat!
7 Antworten
so dass ich sicher kein vorbei fahrendes Auto behindert habe
Wird dir denn eine Behinderung vorgeworfen?
Könnte die Konsequenz auch sein, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld entstehen kann?
Ja, kann es.
nein, wird mir nicht. Mir wird parken nicht am rechten Fahrbahnrand vorgeworfen. Aber da muss es doch sicher eine rechtliche Regelung geben, ab wann es nicht mehr Fahrbahnrand ist, oder? In den zitierten Paragraphen steht dazu nix.
sicher mit den 30 cm? Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich das mal gelernt habe... normalerweise komme ich mit den 30 cm auch gut hin! :) Kommt es beim Einspruch gleich zu einer richterlichen Klärung? Kann ich mir bei 15 euro nicht vorstellen! Aber wie gesagt, wenn sich daraus ein riesen Stress entwickeln kann, würde ich die 15 euro akzeptieren. Nur würde ich grundsätzlich schon gerne den Sachverhalt schildern.
Die Frage ist natürlich, ob man sich wegen 15 € Stress machen soll.
Wenn Du Einspruch erhebst, wird die Sache richterlich geklärt und dann kommen noch im Falle einer Niederlage Prozesskosten dazu.
Abgesehen vom Zeitaufwand.
Das würde mir mein Anwalt sagen.
doch von der stadt
Ich würde die Strafe berappen. Wenn Du Widerspruch einlegst, kommen evtl. noch höhere Kosten auf Dich zu.
Der maximal erlaubte Abstand ist 30 cm. Das haben wir alle in der Fahrschule gelernt. Die Knolle ist gerechtfertigt!
kannst du mir bitte auch die Quelle dieser Vorschrift nennen?
Wie ich gerade sagte: Ich kenne eigentlich nur Menschen, die das aus der Fahrschule wissen. Es wird also sicherlich in der STVO zu finden sein.
oder wegen geringfügigkeit eingestellt