Strafe Verkehrsverbot Verminderung schädlicher Luftverunreinigung?
Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.
Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu vereneinen. Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar? Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016 umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht umgemeldet. Kann es wg. der NICHT-Ummeldung weitere Konsequenzen geben oder soll ich erst einmal das ganze verneinen? Ich habe ebenfalls eine Anhörung zum Bußgeldverfahen erhalten. In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins (wie denn auch? Parkverbot...) Ich finde das ganze echt eine Farce, 80€ ... dabei bin ich sehr umweltbewusst und empfinde es als Frechheit, dass der kleine Mann so abgezogen wird...
Da steht meine alte Adresse (bis Ende 2015) ... ich hoffe, dass mir jemand hilft!
Ich denke ich soll das Auto so schnell es geht ummelden?!
Danke schonmal und LG!
7 Antworten
Vielleicht ein paar Stunden zu spät,
trotzdem will ich noch eine Antwort abgeben die den bisherigen widerspricht.
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Der Tatvorwurf
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
richtet sich gegen den Fahrer und nicht gegen den Halter.
Und genau da kann man ansetzen.
Wenn man den Anhörungsbogen in der Art beantwortet das man sich nicht mehr erinnern kann wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hat sind die Chancen nahe 100% das man hier Bußgeld und Gebühren in Summe von 108,50€ abwenden kann.
Denn:
Wenn das Fahrzeug geparkt war dann wird es keine Zeugen geben welche den Fahrer identifizieren könnten.
Die Bußgeldbehörde kann aber nur dem Fahrer einen Tatvorwurf machen - nicht dem Halter [siehe Tatvorwurf nach 153 BKat]. Kann sie keinen Fahrer benennen bleibt ihr nur das Verfahren einzustellen - dann können lediglich die Kosten für das Verfahren in Höhe von 23,50€ dem Halter aufgebürdet werden, theoretisch steht auch eine Fahrtenbuchauflage im Raum die aber kaum beim ersten nicht gelösten Verfahren angewandt wird.
Einen Anwalt brauchst Du nicht.
Im Anhörungsbogen angeben, man weiß nicht wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Dann wird das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt - dem Halter werden die Verfahrenskosten auferlegt wie oben beschrieben.
Im Ernstfall kann es auch zu einer Fahrtenbuchauflage für eine gewisse Zeit kommen.
Die Bußgeldbehörde kann aber nur dem Fahrer einen Tatvorwurf machen - nicht dem Halter [siehe Tatvorwurf nach 153 BKat]. Kann sie keinen Fahrer benennen bleibt ihr nur das Verfahren einzustellen - dann können lediglich die Kosten für das Verfahren in Höhe von 23,50€ dem Halter aufgebürdet werden, theoretisch steht auch eine Fahrtenbuchauflage im Raum die aber kaum beim ersten nicht gelösten Verfahren angewandt wird.
Das ist zwar richtig, nutzt aber dem Halter hier nichts - da der mit seiner Karre, die keine grüne Plakette bekommen kann, schlauerweise dort wohnhaft ist. Wenn das der örtlichen Behörde zu dumm wird, schleppt sie ihm das Dreckmobil schlicht ab und stellt es außerhalb der Umweltzone auf einen Verwahrparkplatz. Dann darf er ggfs. noch zusätzliche € 350.-- für´s Abschleppen zahlen.
Das ist zwar richtig, nutzt aber dem Halter hier nichts - da der mit
seiner Karre, die keine grüne Plakette bekommen kann, schlauerweise dort wohnhaft ist.
Selbst wenn der Verstoß direkt vor der Wohnung gewesen sein sollte muss die Bußgeldbehörde nachweisen wer das Fahrzeug dort geparkt hat. Nur dieser Person kann oben genannter Vorwurf gemacht werden - nicht pauschal dem Halter.
Genau Crack , so sieht es aus ! Nicht immer gleich alles bezahlen !
Nachdenken wie man mit kleinen tricks viel Geld spart ! Zahlt sich aus ! DH
d.h. alle die mich hier von der Seite anpinkeln haben unrecht? Das ist mal wieder typisch Gute-Frage, ich danke Dir für Deine Antwort! Was ist wenn ich NICHT darauf reagiere? Würde es gerne tun und verneinen. Doch wie ich geschrieben habe ist der PkW nicht hier angemeldet und wenn man den Anhörungsbogen ausfüllen will, muss man die persönlichen Daten u.a. Anschrift nennen (Pflichtangaben!)
Bitte nochmal genau darauf Bezug nehmen? Stand jetzt werde/kann ich deshalb nicht darauf reagieren (weitere OWi wg. Nichtummeldung)
Wenn Du Dich nicht äußerst wird die Bußgeldbehörde sehr
wahrscheinlich einen Bußgeldbescheid mit dem von Dir in der Frage genannten Vorwurf erlassen.
Gegen diesen kannst Du dann Einspruch einlegen - dann geht die Sache aber unter Umständen vor Gericht.
Dein Fahrzeug musst Du ja so oder so ummelden,
da kommst Du nicht dran vorbei.
Es ist ganz einfach: Schikaniert man die Behörden, nicht, dann schikanieren einen die Behörden. Darum: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Man muss eben wissen ob es sich lohnt - und man sollte eine Rechtsschutzversicherung haben.
ich muss nun also doch 80+25+7 =112€ als Führer des Autos für die OWi zahlen.
Mich stört nun schon wieder dass als Erläuterung: Foto genannt wird... welches Foto? Es hätte sonst wer dort parken können.
Ich werde wohl widersprechen und höchstens die 25+7€ für Gebühr und Auslagen des Verfahrens, jedoch nicht für die OWi zahlen!
Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.
Das ist ein OWI, wie im Anhörungsbogen korrekt aufgeführt.
Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu
vereneinen.
Nein. Wenn du dem Vorwurf widersprichst, kommt es zu einem Verfahren.
Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar?
Unfug. Selbstverständlich kann (und wird) ein Verfahren ggfs. auch ohne Foto eröffnet werden. Da genügt schlicht die Aussage des Polizisten oder Ordnungsdienstes, der den Verstoß aufgenommen hat. Außerdem liegt hier sicher ein Foto vor:
In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins
Das muss auch nicht beiliegen, es genügt, dass es der Akte beigeordnet wird. Damit ist es i.d.R. auch als Beweismittel zulässig.
(wie denn auch? Parkverbot...)
Wie denn nicht? Ein parkendes Auto ohne Plakette kann man doch prima fotografieren. Hier geht es ja nicht um einen Tempoverstoß.
Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016
umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht
umgemeldet.
Das ist in Bezug auf den Tatvorwurf zunächst unerheblich (obwohl ebenfallls selbst eine OWI). Das Parken eines Fahrzeuges ohne entsprechende Plakette innerhalb einer Umweltzone ist bußgeldbewehrt, da ändert auch die fehlende Ummeldung nichts daran.
Sollte das Fahrzeug selbst gar nicht zugelassen sein, eine grüne Plakette zu führen, dann kannst du es im Prinzip gleich verschrotten. Ausnahmeregelungen gibt es nur auf Antrag, und nur für wenige (meist historische respektive landwirtschaftlich/gewerblich genutzte) Fahrzeuge mit exakter Angabe, wann ein- und auszufahren ist.
ihr habt alle Mist verzapft, leider normal hier auf GF! :Hauptsache die Moralkeule schwingen, tzz!
Jaja, die ganz schlauen Oberheuler. Mit einer dort nicht zugelassenen Karre in der Umweltzone parken, und dann jammern, wie gemein die Welt ist. Wenn du dir kein zulässiges Auto leisten kannst, dann verkaufe es und nutze den ÖPNV.
Übrigens: Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen wird in Umweltzonen exzessiv verhängt. Viel Spaß damit - denn um die Ermittlungsarbeit, wie du wohl ein unzulässiges KFZ in einer Umweltzone benutzt und bewegst, ohne die Vorschriften zu verletzen, kommst du selbst im Fall der Einstellung gegen Gebühr nicht herum.
und warum wird zum Einspruch geraten auch bei Youtube gibt es
videos dazu. Ich werde das ausfüllen und VERNEINEN. Man muss es mir erst
mal nachweisen können... so einfach werde ich das Geld nicht zahlen.
Mal sehen was zurück kommt..
Weil bei YouTube niemand kontrolliert, ob das, was da eingestellt wird, absoluter Bullshit ist?
Mach wie Du meinst. Aber jammere dann nicht rum, wenn der fast zwangsläufig folgende Bußgeldbescheid noch ein paar Euro teurer ausfällt.
und warum wird zum Einspruch geraten
Woher soll das irgendwer wissen?
auch bei Youtube gibt es videos dazu
Das alleine ist schon fast ein an Sicherheit grenzender Beweis dafür, dass es 100% Blödsinn ist.
Ich werde das ausfüllen und VERNEINEN.
Kannst du. Dann wird es eben noch teurer.
Man muss es mir erst mal nachweisen können..
Dazu genügt das Foto, die Zeugenaussage des aufnehmenden Beamten oder Mitarbeiters sowie ggfs. weitere Feststellungen. Der Umstand, dass du mit einem KFZ ohne Plakette in einem Gebiet wohnst, in dem sie vorgeschrieben ist, wenn man dort einfahren will, ist sicherlich auch extrem hilfreich.
Und wie viele youtubevideos versprechen dir 1000€ in 10 Sekunden?
Du kannst ja gerne widersprechen - der widerspruch ist aber dazu da um ggf. Einen fehler der verwaltung anzumahnen, in diesem fall sagst du selber das du keine plakette hast, das beweisfoto liegt bei der behörde, mit einem widerspruch erreichst du nichts außer das du noch mehr gebühren für den entstehenden aufwand zahlen musst.
Solch eine habe ich nicht
erhältlich beim Tüv oder in deiner Fachwerkstatt; um die 5€. Auch mit Ummeldung darfst da nicht einfahren; es passiert das selbige.
Ummelden solltest unverzüglich nach dem Umzug; kann auch ne OWI mit bis zu 100€ sein.
Das Parken im Parkverbot wird nicht geahndet, höhere Strafe kommt zur Ausstellung.
du hast Fahrzeug ohne grüne Plakette, kann nicht zuerkannt werden: http://www.umweltplakette.org/ausnahmeregelungen/
Die Grüne Plakette ist eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung ist am Fahrzeug anzubringen. Fehlt diese, liegt ein Verstoß vor, selbst wenn dir diese Plakette zustehen würde. Du hast schlicht keinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt, sonst hättest du die Plakette (sofern die techn. Voraussetzungen vorliegen).
Da du auch beim Parken am Verkehr teilnimmst, liegt ein Verstoß vor (OLG Hamm, Az: 1 RBs 135/13). Zur Ahndung (80.- €) reicht auch die Angabe des Anzeigenden, sonst dürfte er wegen Falschparkens auch keine Zahlungsaufforderung ohne Foto ausstellen.
Bezüglich der Nichtummeldung könnte eine Verwanung in Höhe von 15.- EURO erfolgen (Tatbestands-Nr. 813100).
und warum wird zum Einspruch geraten auch bei Youtube gibt es videos dazu. Ich werde das ausfüllen und VERNEINEN. Man muss es mir erst mal nachweisen können... so einfach werde ich das Geld nicht zahlen. Mal sehen was zurück kommt..
bei Youtube gibt es videos dazu
Bei Youtube gibt es auch haufenweise Videos dazu, dass die Erde eine Scheibe ist. Na und?
@Crack Da du dich sehr gut auszukennen scheinst, wollte ich dich einmal direkt fragen, wie du in meinem sehr ähnlichen Fall am besten verfahren würdest:
In meinem Fall ist ebenfalls der Vorwurf "der Verkehrsteilnahme durch Parken" gemacht worden. Der Fahrer ist somit unbekannt. Dem Halter (der in der Tat nicht der Fahrer war) wurde eine Anhörung im Bußgeldverfahren zugesandt. Ist es ratsam diesen Anhörungsbogen so zu beantworten, dass der Halter nicht weiß, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt gewesen ist? Sollte diese Beantwortung durch einen Anwalt vollzogen werden? Eine Rechtschutzsversicherung liegt mir leider nicht vor.. oder kann auch als Laie die Tat vom Halter verneint werden?
Ist diesbezüglich auch die neuere Gerichtsentscheidung des AG Marburg relevant?
Vielen Dank im Voraus!