Fehlende umweltplakette?
Ich habe eine Strafe bekommen wegen fehlende umweltplakette. Ich fahre grade ein neugekauftes geschäftsauto. Halter ist auch logischerweise die Firma. Allerdings bin ich in der Probezeit und da die Strafe über 80 Euro ist ist es als Fahrer ein B Verstoß. Wenn bei der Anhörungsbogen angekrutzt wird das der Fahrer nicht festgestellt werden kann wird wegen Erfolgslose Ermittlung (da keine Zeugen) die Suche eingestellt und der Halter kriegt einfach eine Strafe in Höhe von 80 Euro zu bezahlen ist es soweit richtig? Weil ich möchte nicht wegen Fehler meiner Firma Büsen. Bitte nur Kommentare mit Erfahrungen oder hilfreiche ideen.
Gerne nehme ich auch unverbindliche rechtsberatungen von fachleuten an.
Fazit: es geht darum das ich als Fahrer kein B Verstoß auf mein Konto kriege sondern die Firma es bezahlt ohne das auf mich was zukommt.
5 Antworten
Kurz und knapp: Der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen/verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und hat somit auch eine fehlende Umweltplakette zu beachten.
Du wirst um die Strafe nicht rum kommen.
§§ 31 StVZO; 23 StVO
Viele Grüße Alex.
P. S. Die Fahrerermittlung wird nicht erfolglos eingestellt. Siehe: Führen eines Fahrtenbuchs; Es muss stets der aktuelle Fahrer des Fahrzeugs bekannt sein.
Das ist schon mal hilfreicher
Wirklich unnötig
Ist mir auch passiert. Habe den Bogen ignoriert. Dadurch konnte der Halter nicht ermittelt werden und ich musste nur die Verfahrenskosten zahlen. Ich bin diesen Weg gegangen, nachdem mir dies von einem Anwalt (Rechtsberatung über ADAC) empfohlen wurde.
Genau solche Kommentare braucht man, alles andere mit Pech gehabt dies das alles unnötig. Danke dir !
die Umweltplakette ist ortsgebunden. Also wird sie nicht überall benötigt. Sie ist deshalb Fahrer abhängig bei einem Geschäftswagen. Somit bist du als Fahrer schuld und kannst nicht deine Firma beschuldigen. Man weiß genau, wann man in eine Umweltzone fährt und dann muss man auch die Plakette dafür haben. Die Firma KÖNNTE schreiben, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann gibt es zur Auflage, das Führen eines Fahrtenbuchs, was keiner machen möchte. Ich kenne keine Firma, die einen Mitarbeiter bei so etwas deckt, also musst du einfach mit deinem Chef sprechen und ihm deine Situation erklären. Du solltest aber auf gar keinen Fall der Firma die Schuld geben, denn die hat keine.....
ich versteh deine Logig nicht. Ihr führt Fahrtenbuch. Wie also willst du klar machen, dass nicht ermittelbar ist, wer gefahren ist? zum 2. wenn DU den Bogen schon hast, dann hat dich doch schon jemand als Fahrer benannt. Irgendwie alles etwas wirr.....
Ich bin ein Paket Lieferant und Fahrten buchen führen wir so oderso und erklär mir mal wie ich umweltplakette besorgen kann wenn das die Firma nicht macht?
Die besorgt man sich ganz einfach: jede Kfz-Werkstatt stellt so eine Plakette aus, ebenso einige Tankstellen (die mit Werkstatt), TÜV-Stellen, DEKRA, Kfz-Zulassungsstelle...
Warum Fehler deiner Firma? Der Halter ist nicht verpflichtet, eine grüne Plakette an die Scheibe zu kleben. Alleine der Fahrer ist verantwortlich, dass das Auto eine Plakette an der Windschutzscheibe hat, wenn er mit dem Auto in eine entsprechende Umweltzone fährt! Und es ist dem Fahrer auch zuzumuten, sich diese Plakette selbst zu besorgen, das kostet ca. 5 Euro und dauert keine 5 Minuten.
Lesen mein Freund, das ist ein Geschäftsauto also hast du dir grade selber wiedersprochen
Wo habe ich mir denn grad widersprochen? Und ob es ein Firmenwagen oder ein Privatfahrzeug ist, spielt keine Rolle: Der Fahrer - und niemand anderes - ist dafür verantwortlich, dass das Auto bei Einfahrt in eine Umweltzone die gültige Plakette hat.
Das Bußgeld beträgt 80€, dazu kommen 28,50€ an Gebühren/Auslagen - aber kein Punkt. Deshalb kann es auch keine Probezeitmaßnahmen geben.
Wird der Fahrer nicht angegeben und kann auch nicht ermittelt werden dann gibt es niemanden den man zur Verantwortung ziehen könnte. Das Verfahren wird eingestellt, die Verfahrenskosten von 23,50€ werden dem Halter auferlegt. Das ist sicher die billigste Lösung - man sollte aber vorher mit seinem AG sprechen da eine Fahrtenbuchauflage möglich ist.
Nein das ist erst heute passiert. Es kommt doch ein Anhörungsbogen wo man den Fahrer ermitteln kann oder nicht ?
Ja, aber an die Firma als Halter.
Gibt die Dich als Fahrer an hast Du eigentlich keine Möglichkeit mehr da raus zu kommen.
Genau darum geht es mir weil sie gesagt sie war alleine und hat keine Zeugen also bei einer erfolglose ermittlugssuche wird der Fall an den Halter weiter gegeben stimmts?
So ist es.
Allerdings frage ich mich wie Du zu einem Anhörungsbogen gekommen bist? Hat Deine Firma Deine Daten schon weiter gegeben?
Das ist ja wohl nicht mein Job und auch nicht meine Kosten oder ?