Anhörungsbogen vom Zollamt?
Hallo zusammen, ich hatte mir aufgrund der derzeitigen Lage und aus Angst in den USA einen Ring mit Elektroschocker (siehe hier: https://www.amazon.com/Streetwise-Million-Perfect-Discrete-Rechargeable/dp/B01CXB2CHW/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1472996704&sr=8-1&keywords=sting+ring), bestellt (In USA freiverkäuflich und wie ich im Internet sah, auch in Deutschland). Nun wurde vom Zollfahndungsamt ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet und mir ein Anhörungbogen zugeschickt. Da ich bisher absolut nichts mit Waffen zu tun hatte, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Gemäß den Anwaltsportalen sollte man zwar seine persönlichen Daten zurück senden, es aber tunlichst vermeiden selbst Stellung zur Sache zu nehmen. Einen Anwalt möchte ich aus Kostengründen auch nicht beauftragen. Nun weiß ich überhaupt nicht mehr weiter. Wer kann mir sagen, wie ich mich ab besten verhalten soll. Hier schon mal vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
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Herzlichen Glückwunsch, Du hast einen nach dem Waffengesetz verbotenen "Schlagring für einen Finger" gekauft und importiert. Das ist eine Straftat nach dem Waffengesetz. Dazu kommt noch die Elektoschock-Funktion ohne Prüfzeichen.
Das geht später an die Staatsanwaltschaft. Ob die Rechtschutzversicherung Straftaten abdeckt sagt die Police oder die Hotline der Versicherung.
Nein Student bin ich nicht, habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber greift diese auch bei Strafverfahren?
Du musst dich nicht äußern. Das ist Fakt.
Wo hast du das Produkt freiverkäuflich in Deutschland gesehen?
Was willst schon machen?
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Elektroschocker/kennzeichnungspflichtElektroschocker_node.html
Gibt es zu und schau was passiert.
P.S. Würde mich sehr wundern wenn das Ding in D legal angeboten wurde. Es bräuchte die Freigabe des PTB.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/140910FbZ312SchlagringFuerEinenFinger.html ----- Das Ding geht als Schlagring durch..
Dann ist es doch kein Problem - du bringst den Beweis, dass (genau) der in Deutschland auch frei verkäuflich ist und alles ist gut
Wie ist denn der Link zu dem " frei verkäuflich in Deutschland"? (du meinst doch "verkäuflich" und nicht "käuflich"?)
Das Teil sieht so aus, als ob es sich auch noch am Handballen abstützen würde, das könnte auch noch Richtung "Schlagring" abdriften, und dann wird es heftig..
In Deutschland sind nur zugelassene und geprüfte Schocker erlaubt, Ich hoffe, dass deine Geschichte mit dem "in Deutschland frei verkäuflich" stimmt, sonst kriegst du aber gewaltig eine mit:
Hier eine Geschichte über Taschenlampen mit Schocker, da wird schön drauf eingegangen, gegen was da alles verstoßen wurde
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1380666
Wenn man das aber auch noch in die Ecke "Schlagring" schiebt, dann wirds richtig teuer. Der Anhörungsbogen spricht schon mal gegen deine Variante undansicht...
Viel Glück!
Und bitte den Link, dass man das in Deutschland "legal" erwerben kann
Nachtrag zum "frei verkäuflich in den USA" - in New York und Miami nicht erlaubt...