Anderen Fahrer im Anhörungsbogen angeben?
Hallo,
ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, nachdem jemand mit meinem Auto geblitzt wurde.
Die Person, mein Sohn, befindet sich in der Probezeit und um diese zu schützen, lautet meine Frage, ob es straffrei ist, mich als Fahrerin anzugeben, da eine Selbstbeschuldigung doch eigentlich nicht zu ahnden ist.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
7 Antworten
Das ist straffrei.
I. Strafvereitelung scheidet aus, da eine OWi nach dem StVG keine rechtswidrige Tat i.S.d. § 11 StGB ist.
II. Die Aussagedelikte scheitern, weil die Bußgeldstelle keine zur eidlichen Vernehmung berechtigten Stelle ist.
III. Falsche Verdächtigung scheitert, weil du dich selbst und nicht einen anderen verdächtigst.
IV. Die Fahrerin macht sich auch nicht wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft strafbar, da insofern nicht im Wege einer normativen Tatherrschaft auf eine tatsächliche Beherrschung des Werkzeugs verzichtet werden kann (Vgl. OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17).
Wenn die Person in der Probezeit so schnell Unterwegs ist, dann gehört ihr meiner Meinung nach auch nicht die Busse und die Konsequenzen erspart.
Autofahren ist mit Verantwortung gekoppelt. Wenn du die Person jetzt in Schutz nimmst, dann lernt die Person absolut nichts daraus und wird auch nicht verantwortungsvoller.
Rechtlich machst du dich mit einer falschaussage Strafbar und wenn das rauskommt, da es ja ein Foto gibt, musst du die Konsequenzen deiner Lüge tragen und der Fahrer die Konsequenzen des zu schnell fahren.
Sofern die andere Person mit Dir verwandt ist, kannst Du Dich selbst bezichtigen, wenn nicht, ist das Strafvereitelung, Du musst also wahrheitsgemäss aussagen.
Es kommt aber auch darauf an was es nun ist. Wenn es ein Anhörungsbogen zum Bussgeldverfahren ist, musst Du den/die Fahrer/in angeben wenn die Person nicht mit Dir verwandt ist.
Wenn es nur ein Verwarnungsgeldangebot ("Ticket") ist, kannst Du versuchen es einfach zu bezahlen, das fällt kaum auf.
Einfach schnell bezahlen und dann vergessen!
Du machst damit ja keine falsche Behauptung, Du bezahlst einfach.
So ein schlimmes Verbrechen ist ja sowieso nicht passiert und ob das überhapt jemand in der Probezeit schaden würde, wage ich auch zu bezweifeln!
Da liegt noch kein Bußgeldbescheid vor. Die Behörden ermitteln gerade, wer diesen bekommen soll.
Ok. originell. Ich bin neulich geblitzt worden und habe ca. 4 Wochen später den Bescheid inkl. Anhörungsbogen bekommen. Bezshlt und fertig.
Ich sollte nur den Bogen ausfüllen und zurückschicken, falls ich das Blitzen nicht akzeptiert hätte.
Strafbar sind falsche Angaben. Falls Du den Bogen zurückschickst, darfst Du Dich deshalb nicht als Fahrerin angeben.
Nochmal: Blitzen in der Probezeit scheint mir nicht so schwerwiegend zu sein. Evtl. jemand (Fahrschule?) fragen.
Du musst ja niemanden aktiv beschuldigen - Du bist nicht gefahren und hast keine Ahnung, wer gefahren ist.
Wenn die geblitzte Person eindeutig männlich ist, wird man Dir vermutlich sowieso nicht glauben, dass Du die Fahrerin warst.
Ich brauche keine moralische sondern eine rechtliche Hilfe.