Blitzer Anhörungsbogen. Was nun?
Hallo Leute!
ich habe einen Anhörungsbogen bekommen. Ich wurde mit 127 km/h bei erlaubten 100km/h geblitzt. Auf dem Foto bin ich wirklich nicht gut zu erkennen. Was passiert, wenn ich schreibe, das ich mein Auto oft verborge und es nicht nachvollzierbar ist, wer gefahren ist. Wer hat eine Lösung für mein Problem?
9 Antworten
Hallo danielr2611,
die Frage ist, ob sich der ganzen Aufwand lohnt.
Die Angelegenheit kostet Dich insofern Du nicht noch in der Probezeit bist 80,- Euro + 23,50 Euro an gebühren, sprich also 103,50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Führerschein kannste ja sogar noch behalten.
Da es hier keine Halterhaftung gibt, hättest Du allerdings schon eine Chance, um eine Bestrafung rum zu kommen, aber Dir würde allerdings auferlegt werden ein Fahrtenbuch zu führen.
Hinzu kommt, dass es durchaus passieren kann, dass die Polizei bei Dir vorfährt, Bild mit Deinem erscheinen vergleicht und noch die Nachbarschaft befragt, wer denn Dein Auto noch so fährt und auch ob evtl. einer der Nachbarn anhand des Fotos sagen kann, wer gefahren ist.
Hinzu kommt, dass ich wie schon einige Vorredner auch schon der Meinung bin, dass auf dem Foto der Fahrer sehr gut zu erkennen ist. Und Du hast nur den Billigausdruck vom Anhörungsbogen. Die Polizei geht mit einem wesentlich schärferen und größeren Bild die Nachbarn und Familienangehörigen befragen.
Also mir persönlich wärs das nicht wert.
Schöne Grüße
TheGrow
Das was von Airwalker geschrieben wurde kommt ja noch mit hinzu.
Du must einen Widerspruch einlegen, der ja noch zusätzliche Kosten und evtl. ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann.
Aber ist ja nicht meine, sondern Deine Entscheidung ob´s Dir das alles wert ist.
Also vor 10 Jahren musste schon ein Bekannter und ich glaube Ende 2011 / Anfang 2012 ein zweiter Bekannter für 2 Jahre nach einem einmaligen Verstoß ein Fahrtenbuch führen
Ich sage nicht das es unmöglich ist, in der Praxis erfolgt eine solche Anordnung in der Regel aber erst nach der 2. oder 3. Owi die keinem Fahrer zugeordnet werden kann.
Ja mag sein. Denke das wird auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Früher dachte ich immer, Deutsche Gesetze und auch alles was damit verbunden ist, ist einheitlich, muss immer wieder fest stellen, dass die Unterschiede echt krass sind.
Auf dem Bild kann man Dich schon recht gut erkennen, wie ich meine.
Du solltest jedoch bedenken, dass es sich bei diesem Bild um eine Kopie des Originalbildes handelt welches dann auch noch gedruckt wurde.
Das Original-Bild hat eine deutlich bessere Qualität. Und spätestens hier wären bei einem Abgleich zwischen Foto und "Original" deutliche Gemeinsamkeiten erkennbar.
Das Ganze wird in der Regel in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, da Du gegen den noch folgenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen musst, falls Du mit diesem nicht einverstanden bist.
Macht es daher Sinn einen Anwalt zu beauftragen und Zeit und Geld für ein Gerichtsverfahren zu verschwenden?
Außerdem solltest Du bedenken, dass Du neben dem Bußgeld "nur" einen Punkt in Flensburg bekommst. Solltest Du jedoch in einem Einspruchsverfahren unterliegen gibt es weitere Punkte (lies Dir den noch folgenden Bußgeldbescheid mal durch) und zusätzliche Kosten.
Ein Einspruch macht daher nur Sinn, wenn Du Dir absolut sicher bist zu gewinnen oder wenn ein Fahrverbot droht.
"nur" einen Punkt in Flensburg bekommst
Es sind 3 Punkte.
Solltest Du jedoch in einem Einspruchsverfahren unterliegen gibt es weitere Punkte (lies Dir den noch folgenden Bußgeldbescheid mal durch)
Das ist nicht richtig! Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn das möglich sein?
Stimmt Du hast Recht. 27 km/h zu schnell macht 3 Punkte.
Die Verböserung ist in § 66 Absatz 2 Nr. 1b OWiG geregelt.
Auf dem Foto bin ich wirklich nicht gut zu erkennen
Da ist derjenige auf dem Foto doch sehr gut zu erkennen, und das originale ist gestochen scharf.
Was passiert, wenn ich schreibe, das ich mein Auto oft verborge und es nicht nachvollzierbar ist, wer gefahren ist
Da dies im Punktebereich ist, werden mal Beamte auftauchen und das Foto mit Dir abgleichen.
Sollte tatsächlich der Fahrer nicht zu ermitteln sein, kann dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Wer hat eine Lösung für mein Problem?
Nicht schneller fahren als erlaubt wenn Du solche Probleme mit den Konsequenzen hast.
Es nützt dir nichts anzugeben, dass du nicht weißt wer gefahren ist.Dann zahlst du als Halter. Und es kann dir als passieren, dass du eine Auflage bekommst ein Fahrtenbuch zu führen.
Dann zahlst du als Halter.
Das stimmt sicher nicht, denn bezüglich Geschwindigkeitsverstößen gibt es in D keine Halterhaftung. ;) Das mit der Fahrtenbuchauflage aber ist korrekt.
27 km/h zu schnell, dann musst du nun aufpassen.. ( der 2x26 Regel)
Beim ersten Verstoß sehr unwahrscheinlich.