Wird die verklagte Seite in Bezug auf einen Antrag auf Prozesskostenhilfe um Stellungnahme dazu gebeten?
Strebe einen Prozess an und habe Prozesskostenhilfe beantragt. Jetzt sendet mir das Gericht die Stellungnahme der Gegenseite und bitte mich wiederum um Stellungnahme. Natürlich ist die Gegenseite dagegen, dass ich Prozesskostenhilfe erhalten soll. Wie kann es sein, dass die zu verklagende Seite überhaupt dazu Stellung nehmen kann? Es ist doch klar, dass sie sich niemals dafür aussprechen würde, verklagt zu werden. Wer würde das?
2 Antworten
Da geht es nicht darum, ob sie sich dafür ausspricht, verklagt zu werden, sondern ob sie Gründe vorbringen kann, weswegen Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden sollte. Wenn keine Gründe vorliegen, die dagegen sprechen, kann sich auch die Gegenseite keine aus den Fingern saugen.
Es geht darum zu klären, ob deine Klage überhaupt Sinn macht, denn nur dann zahlt der Staat dir diese. Und zur Klärung dieser Frage macht es durchaus Sinn, beide Seiten anzuhören.