Prozesskostenhilfe und Schmuck?
meine Ehefrau hat die Scheidung eingereicht sie bekommt wahrscheinlich Hartz 4 und hat Prozesskostenhilfe beantragt. Sie hatte Anfang Januar eine Hochzeitsfeier nicht Standesamtlich sondern nur ne Feier Verheiratet sind wie ja laut Gesetz ja noch. Sie konnte sich eine Hochzeitsfeier leisten und hat Schmuck gekauft und Geschenk bekommen Bilder und Videos sind Vorhanden. Die haben einen Wert von über 20 000 €.
Kann Prozesskostenhilfe verwehrt bleiben ? Aufgrund des Vermögen schließlich hat sie auch Gewusst das der Staat drei Monate Später ihr den Prozess Finanzieren soll und Schmuck und Hochzeitsfeier sind ja nicht Lebensnotwendig und man muss sie beim Antrag ja mitangeben.
Trennungsjahr ist Vorbei
4 Antworten
Ne Scheidung nach 3 Monaten (?) ist auch nicht lebensnotwendig, also nein, sie bekommt keine Prozesskostenhilfe.
Nein Trennungsjahr ist Vorbei
Kann Prozesskostenhilfe verwehrt bleiben ?
Schon möglich, aber was interessiert Sie das.
und man muss sie beim Antrag ja mitangeben.
Ja muß Sie, und es wäre extrem dumm das nicht zu tun, da es beim Prozess ja auf den Tisch kommt, es ist ja auch Gegenstand in der Hauptsache. Für Sie als Prozessgegner, wäre es in dem Sinne natürlich gut wenn Sie zu Unrecht Prozesskostenhilfe bekommt und das im Hauptsacheverfahren dann auffällt.
Schreib dem Gericht Deine Bedenken. Dann wird sie zur Stellungnahme aufgefordert.
nomen est omen
Kann Prozesskostenhilfe verwehrt bleiben ?
Das entscheidet das Gericht.
Wenn ich mir deine Fragen so anschaue, beschäftigst du dich bei der Hälfte damit, deiner getrennt lebenden Ehefrau eins auszuwischen. Brauchst doch für die Scheidung eh einen Anwalt (sieht ja nicht nach Einvernehmlichkeit aus).
Dann macht der das doch für dich.
Wozu ?