Kann Gericht bei Prozesskostenhilfe Einsicht auf fremdes Bankkonto verlangen?
Ich habe Prozesskostenhilfe wegen Prozess Armut beantragt. Ich selbst habe kein Konto.Die Arge zahlt an meine Mutter und die gibt mir dann das Geld.Sie tätigt
auch Überweisungen,da ich ja kein Konto habe für mich.Jetzt verlangt das Gericht ,dass meine Mutter ihr Konto offen legen soll ,sonst wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt.Kann das Gericht einfach von jemanden der nicht an diesem Verfahren beteiligt ist die Kontoauszüge fordern?
5 Antworten
Hallo thomi...,
nun dürfen wir dir hier nach dem Rechtsberatungsgestz gar keine spezielle Beratung erteilen, wir würden ein ziemliches Verfahren dabei riskieren.
Dass deine Eltern jedoch für dich aufkommen müssen, ist wohl zu erwarten und dir sicher auch bekannt. Wenn die wirtschaftliche Situation deiner Eltern keine ordentliche Rechtsvertretung deiner Interessen und Ansprüche erlaubt, haben sie selbstverständlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe! Aber, auch diese wirtschaftliche Situation sollte dem Gericht durch Offenlegung des Geldverkehres erlaubt sein, sonst... Es ist ja leider so, dass DU etwas von denen haben möchtest, nicht? :-(
Ach und noch... Nein, das ist kein "fremdes" Konto, für das das Gericht/Behörde Einsicht anfordert. Es ist das Konto, von dem du lebst!
Sorry, ne verzwickte Situation, du hast eben keinen selbstständigen Haushalt, dann wäre es anders.
In diesem Fall berechtigt - da ja Deine Zahlungen über das Konto einer dritten Person laufen - was ehedem widerrechtlich geschieht. Deine Mutter hat im Rahmen der Kontoeröffnung unterschrieben, dass sie dieses Konto nur in eigenem Namen nutzt.
DU musst deine finanziellen Verhältnisse offen legen. Wenn du kein eigenes Konti hast, musst du das eben irgendwie belegen. Sonst wird die PKH eben abgelehnt. Das musst du dir dann überlegen.
Du willst etwas haben - also musst Du auch dafür sorgen, dass alles Notwendige offengelegt wird
https://openjur.de/u/355806.html
Es gibt da ein paar interessante Informationen im Netz.
"Prozesskostenbeihilfe bei vermögenden Eltern"
Schau dir die Ergebnisse mal an.