Kann prozesskostenhilfe nachträglich beantragt werden?
Guten tag, mein Pflichtverteidiger hat keine prozesskostenhilfe beantragt & ich habe den Prozess verloren und soll jetzt die gerichtskosten tragen. Ich bin jedoch Student und wüsste nicht woher ich den Betrag aufbringen soll. Kann im Nachhinein irgendeine Hilfe beantragt werden oder welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank für eure antworten
6 Antworten
Einen Pflichtverteidiger bekommt man im Strafprozess, wenn der Tatvorwurf ein gewisses Gewicht hat. Wenn Du den Prozess verloren hast, bist Du schuldig gesprochen worden und musst die Gerichtskosten selbstverständlich auch bezahlen.
Ratenvereinbarungen sind aber möglich.
Prozesskostenhilfe bekommt man bewilligt nach Prüfung ob du eine Chance hast den Prozess zu gewinnen.
Wenn Du von "Pflichtverteidiger" sprichst, nehme ich an, es geht um Strafrecht. Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Ein Pflichtverteidiger beantragt keine Prozesskostenhilfe, weil es diese in Strafsachen für den Angeklagten nicht gibt.
Da mußt du dich erkundigen. Eigentlich der Anwalt denn der hat gepennt.