Bekommt man in meinem Fall Prozesskostenhilfe?
Also ich würde gerne gegen ca 5 Personen eine Unterlassungserklärung machen und ggf eine Unterlassungsklage. Außerdem gegebenfalls Strafanzeigen wegen Verleumdung ,Beleidigung, Bedrohung , sowie Verstoß gegen das Urheberrecht.
Jetzt bin ich allerdings von einem "Amtsarzt" "Arbeitsunfähig" geschrieben,also ich beziehe ALG2.
Das müsste mir doch Prozesskostenhilfe zustehen oder? Ich würde halt die Anzeigen gerne über einen Anwalt machen, und dieser muss ja auch die Unterlassungserklärungen machen bzw eventuell sogar die Klage dann.
Was für einen Anwalt brauche ich denn dann, kann ich das alles bei einem Fachanwalt für Urheberrecht machen ? Oder brauch ich da einen für Strafrecht?
Ich hoffe,mir kann hier jemand weiterhelfen :)
5 Antworten
Den Antrag musst Du beim Amtsgericht stellen. Dort wird Dir gesagt, ob Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Wenn ja, bekommst Du Prozeßkostenbeihilfe. Wenn nein, gibt es nichts.
Dort könnten sie Dir vlt. auch einen oder mehrere Anwalt/ Anwälte nennen.
Prozesskostenhilfe ist nicht nur von deinem Einkommen abhängig, sondern auch davon, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Leider schreibst du nicht, um was für Beleidigungen, Verleumdungen, Urheberrechtsverletzung usw. es sich handelt.
Wenn es sich nur um "Banalitäten" handelt, dann lohnt sich keine Klage. Auch eine Anzeige bei der Polizei, für die du gar keinen Rechtsanwalt benötigst, lohnt sich dann nicht, weil der Fall entweder gar nicht verfolgt oder eingestellt wird, weil kein öffentliches Interesse besteht.
Wir können nicht beurteilen, ob du Prozeßkostenhilfe bekommen würdest, weil wir den Fall nicht kennen. Darüber entscheidet sowieso die Behörde, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Wende dich an einen Rechtsanwalt. Jeder Rechtsanwalt kann sich um deine Belange kümmern. Sie gehören zu seinem täglichen Geschäft.
Es kommt ja eventuell nur die Unterlassungserklärung keine klage, wenn die Personen dann aufhören, würde ich ja auch garnicht erst klagen.
Daher frage ich.
Aussicht auf Erfolg bestimmt, sind mehr als genug Beweise.
Allerdings fragte ich ja , wegen Unterlassungserklärungen,dazu ist ja kein Prozess notwendig, sondern nur ein Anwalt.
Im Internet, Beleidigungen über mich, Verleumdungen eben das Lügen über mich öffentlich verbreitet werden. Urheberrecht,da Fotos von mir ohne meine Erlaubnis gepostet werden. Also definitiv keine Banalitäten. Öffentliche Hetzen,Mobbingattacken usw.
Wenn du die Personen anzeigst und es kommt zu einer Verurteilung, brauchst du keine Unterlassungserkärung mehr. Du kannst davon ausgehen, dass sie ihre Straftaten dir gegenüber nicht wiederholen werden! Schon während des Ermittlungsverfahrens werden sie vorsichtig sein und dich in Ruhe lassen. Wie ich schon schrieb, benötigst du für eine Anzeige gar keinen Rechtsanwalt.
Um Strafanzeigen zu erstatten, brauchst du gar keinen Antwalt, dafür bekommst du auch keine Prozesskostenhife, weil das ja nix kostet. Anzeige erstattet man ganz kostenlos bei der Polizei. Bei den genannten Delikten handelt es sich um Antragsdelikte, Strafantrag kann man ebenso kostenlos stellen. Bei Bedrohung bin ichnicht sicher, ob es ein Antragsdelikt ist, spielt aber in diesem Zusammenhang auch keine Rolle.
Für die Klage kannst du Prozesskostenhilfe bekommen, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
Du kannst dir aber auch erst mal einen Beratungsschein holen, bekommst du ebenfalls beim Amtsgericht, damit kannst du dich erst mal von einem Anwalt berten lassen. Ggf. kann der dann auch für dich die Prozesskostenhife beantragen.
Es soll ja erstmal nur eine Unterlassungserklärung sein, bevor ich direkt klagen werde.
Hol dir erst mal einen Beratungsschein.
Prozesskostenhilfe bekommst du. geh zum amtsgericht und lass dir einen ausstellen. suche dir dann einen anwalt für strafrecht oder du wirst ein anwalt zugewiesen
Einen Anwalt bekommt man nur zugewiesen, wenn man selbst in einem Strafverfahren angeklagt ist.
Stellt man sowas nicht per Anwalt? Den Antrag?