Gerichtskosten nach Klagrücknahme gerechtfertigt?
Hallo, ich hatte eine Klage vor dem Amtsgericht eingereicht. Mit Prozesskostenhilfe- antrag. Der PKH Antrag wurde nie entschieden, die PKH nie bewilligt. Das Gericht hat die Klage der Gegenseite zugestellt und die Parteien haben sich daraufhin außerge- richtlich geeinigt. Sodann habe ich die Klage für erledigt erklärt u. zurückgenommen. Jetzt erhalte ich Post von der Justizkasse und soll 53,00 EUR zahlen. Da steht in dem Schreiben: Klagrücknahme, Prozessverfahren ermäßigt §§ 3, 34 GKG (GKG 2013). Ist das überhaupt gerechtfertigt? Sind diese Kosten berechtigt? Noch dazu weil ich PKH beantragt hatte... Danke und viele Grüße
10 Antworten
Hallo, Zunächst besteht juristisch ein Unterschied zwischen "erledigt erklären" und "zurücknehmen". Beim ersten erklärst du nur die Hauptangelegenheit für erledigt, willst aber noch eine Entscheidung durch das Gericht erwirken bzgl. der Kosten. Das Gericht entscheidet dann summarisch nach Aktenlage, wer den Rechtsstreit voraussichtlich gewonnen hätte und auferlegt danach die Kostentragungspflicht.
Bei der Rücknahme, die du laut Schreiben des Gerichts gewählt hast, erklärst du als Kläger, untechnisch formuliert, dass du nicht mehr an der Klage festhalten willst. Da es sich um einen Zivilprozess handelt, ist das Gericht an das sogenannte "Begehren" der Parteien gebunden. D.h., da weder du noch die beklagte Partei mehr an dem Rechtsstreit festhalten will, soll der Rechtsstreit auch nicht mehr "bestehen". Das Gericht ordnet dann nur noch die Kostenfolge nach § 269 ZPO an. Da du die Klage zu Gericht gebracht hast und sie dann auch zurück genommen hast, musst du die Kosten tragen. (da hier das Gericht nicht mehr den Sachverhalt auf mögliche Erfolgsaussichten prüft, und danach entscheidet, wer die Kosten trägt).
Gleiches gilt für deinen PKH-Antrag: Da du den primären Rechtsstreit zurückgenommen hast, ist auch nicht mehr über den PKH-ANtrag zu entscheiden. dem Gericht fehlt dazu "quasi" die "Befugnis", da (ich beziehe mich wieder auf Klagen vor dem Zivilgericht) es dein Begehren ist, nicht mehr am Rechtsstreit festzuhalten. Der PKH-Antrag ist insofern an den Rechtsstreit der Hauptsache gebunden.
Dass das ärgerlich ist, kann ich verstehen. Ich nehme an, du hast ohne Rechtsanwalt geklagt? Ein Rechtsanwalt hätte dir vermutlich dazu geraten, die Sache für erledigt zu erklären und nicht zurückzunehmen... Die Kosten sind jedoch mE rechtmäßig ergangen.
Hallo, ja ich hatte ohne Anwalt geklagt. Der einzige Haken ist: Das Gericht hat sich viel zu lange Zeit gelassen über den PKH Antrag zu entscheiden. Die Klage lief bestimmt 10 Wochen vor Gericht. Zwei bis drei Monate. Erst dann haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Tatsächlich hätte das Gericht viel früher über meinen PKH Antrag entscheiden müssen. Die Klage war nicht mutwillig und sie bot erhebliche Erfolgsaussichten (wie es sich erwiesen hat, denn die Beklagte hat mir außergerichtlich etwa 85% meiner Forderung gezahlt). Auch sonst waren alle Bedingungen für die Bewilligung von PKH erfüllt. Wäre PKH also rechtzeitig durch das Gericht für mich bewilligt worden, so würden doch jetzt die Gerichtskosten da- rüber abgerechnet werden können.
ja ist gerechtfertigt, Ihr habt euch geeinigt, die PKH wurde nicht bewilligt, jede Seite trägt seine Auslagen selber.
Und damit zahlst du für die Klagerücknahme. Sei froh, das du nur 53 € zahlen mußt.
Wenn es keine Entscheidung gab, wurde er nicht bewilligt. Das kommt aufs Gleiche raus, als hättest du keinen gestellt.
Das kann so aber nicht korrekt sein. Bei jeder Behörde und bei jedem Gericht und bei jeder staatlichen Einrichtung muss über einen Antrag entschieden werden!
Das ist eine neue Aussage, die mit der Frage nichts zu tun hat.
Falsch! So wie Du es darstellst bräuchten Behörden und Gerichte einfach nicht über Anträge zu entscheiden und dann gilt das am Ende - Deiner Auffassung nach - auch noch so, als habe man nie einen Antrag gestellt. Ha ha ha! Wo kommen wir denn da hin?!
Darum gehts doch gar nicht.
Deine Aussage war, dass über den Antrag nicht entschieden wurde und es deswegen keine Ablehnung gab.
Daraufhin hast du mehrere Antworten bekommen, die sinngemäß aussagen, dass keine Entscheidung das gleiche Resultat wie eine Anblehnung hat.
Auch für einen H4 empfänger sollte es möglich sein 53 € zu zahlen. Zahl, wenn die bestätigung kommt, forder das Geld zurück.
Klar, auch eine "Rückname" bedeutet kosten.
Ja, weil über den PKH-Antrag keine Entscheidung getroffen wurde, die Dich etwa von den Kosten zu Lasten der Landeskasse befreit u n d weil Du das Gericht durch die Klageinreichung und auch durch Erledigungserklärung/Klagrücknahme in Anspruch genommen hast. Entgegennahme der Klage, Einordnung und Zuweisung plus Vergabe Aktenzeichen und Übermittlung an den Beklagten mit entsprechenden Hinweisen.
Formal wird das wohl nicht zu beanstanden sein. Ansonsten hättest du im Rahmen der außergerichtlichen Einigung die Übernahme der PK mitthematisieren sollen... So bleibst du als Klageerheber halt alleine auf den Kosten hängen.
Man könnte auch so argumentieren, dass mein PKH Antrag ja gerechtfertigt war, begründet und erhebliche Erfolgsaussichten bot. Denn schließlich hat ja die Ge- genseite (Beklagte) gezahlt. Folglich müsste das Gericht die Gerichtskosten über PKH abwickeln. Es ist ungerecht, dass über meinen PKH Antrag nie entschieden wurde. Tatsächlich tun viele Gerichte das nicht sofort, sondern lassen die Klage erst einmal so beginnen und laufen...
Meines Wissen nach entscheidet der Richter, der auch über die Klage final entscheidet, über den PKH-Antrag. Das mag heutzutage etwas länger dauern...
Diese Entscheidung hättest du halt abwarten müssen. Weiter habt ihr euch ja außergerichtlich geeinigt. Das Gericht weiß vermutlich nichts von dieser Einigung. Es kann auch nicht hellsehen. Das bekommt nur mit, dass du die Klage zurückziehst, noch bevor über die PKH entschieden wird. Also beschäftigen die sich völlig selbstverständlich nicht näher mit inhaltlichen Fragen, sondern handeln vorschriftengemäß.
Es war, ist und bleibt letztlich dein Fehler und die deines Anwalts, nicht frühzeitig das Problem der PK registriert und einkalkuliert zu haben. Man hätte halt auf den Entscheid über die PKH warten müssen oder eben die Frage der PK einbeziehen müssen in die außergerichtliche Einigung.,
Ich danke Dir für Deine gute Antwort. Bereits zu Beginn der Klage hatte ich in den Klagepunkten mit beantragt "Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens". Einen Anwalt hatte ich nicht. Das Gericht hatte über 3 Monate Zeit, den PKH Antrag zu entscheiden. Doch, das Gericht hat mitbekommen, dass wir uns nachdem die Klage der Gegenseite zugestellt worden war, außergerichtlich geeinigt haben. Denn das ist schriftlich vereinbart worden und dieses Schriftstück hat die Beklagte dem Gericht auch separat zugesandt.
Aha. Das hättest du vielleicht besser tun sollen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Der hätte vermutlich diese Problemklippe rechtzeitig erkannt und entsprechend mitbedacht. Ich sehe nicht, wie du um die 50 Euro herumkommen kannst. Nimm es sportlich als Lehrgeld. Beim nächsten Mal passiert dir das halt so nicht mehr.
Um genau zu sein, wurde über meinen PKH Antrag nie entschieden. Das ist keine Ablehnung.