Zwangsvollstreckung?
Hallo, habe eine Frage zur Arbeit und Pflichten eines Rechtsanwaltes.
Der Anwalt hat mir bei einem Prozess zu einem Vergleich mit der Gegenseite geraten. Bei einem gerichtlichen Vergleich hat man erzielt, dass mir ein wohlwollendes Zeugnis und Zahlungen zustehen. Die Forderungen hat die Gegenseite nicht erfüllt. Nun habe ich meinen Anwalt ( der den Vergleich geschlossen hat) gebeten die gerichtlich erzielten Forderungen anzufordern. Der Anwalt verlangt dafür aber Zahlungen. Ich habe angenommen, dass die Abwicklung des Vergleiches( das ich es alles erhalte, was das Gericht mir zugesprochen hat) zu seinen Aufgaben gehört und er das nicht noch extra abrechnet. Darf er das, oder muss er automatisch die Forderungen eintreiben?
4 Antworten
Bei einem Vergleich gibt es aber doch gar kein Urteil, und Vollstrecken geht, und kostet extra.
Ich kenne keinen, der kostenfrei arbeitet und Auslagen auch noch selber bezahlen soll.
Viel Glück.
Ja, die Zwangsvollstreckung löst weitere Rechtsanwaltskosten aus; diese sind aber recht gering und müssen von der Gegenseite erstattet werden.
Was du natürlich machen kannst, ist dem Gegner selbst (ohne Anwalt) zu sagen, dass er zahlen soll, sonst beauftragst du den Anwalt mit der ZV. Vielleicht reicht das schon.
wieviel will er denn?
Naja, weil du der Kostenschuldner gegenüber deinem Anwalt bist. Der Gegner muss dir die Kosten erstatten.
In der Regel ist es natürlich oft so, dass Anwälte das Honorar direkt von der Gegenseite einfordern. Aber das müssen sie nicht.
er hat bei meiner Rechtsschutzversicherung angeblich angefragt und festgestellt, dass diese (nur) 3 Zwangsvollstreckungen bezahlen. Ich dachte es reicht nur eine ZV?
Das mit der Rechtsschutz stimmt.
Ob drei reichen hängt davon ab, ob es was zu holen gibt/ob der Schuldner zahlt.
jedenfalls ungewöhnlich, dass ein Anwalt für die verhältnismäßig niedrigen Kosten der Zwangsvollstreckung einen Vorschuss verlangt;
(was ist denn mit seinen Kosten aus dem Vergleichsabschluss? Hat er die schon bekommen oder wartet er darauf noch?)
Für mich war es auch sehr ungewöhlich, dass ich Vorschuss leisten muss, vor allem ist man sich nicht sicher, ob der Anwalt die Zwangsvollstreckung erfolgreich durchführt und man nicht auf diesen Vorschuss-Kosten sitzen bleibt. Kann der Anwalt überhaupt z.B ein wohlwollendes Zeugnis erfolgreich durch ZV durchsetzen?
so aus dem Bauch heraus, genaueres müsste nachgelesen werden, kann er, wenn das Zeugnis nicht entsprechend erteilt wird, die Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragen, das das Gericht für den Fall festsetzt, dass das Zeugnis nicht entsprechend erteilt wird; da es sich wohl um eine nicht vertretbare Handlung handelt, da ja das Zeugnis nicht von jemand anderen erteilt werden kann, könnte es zur Erzwingungshaft kommen, falls es nicht erteilt wird;
was die sonstigen Kosten der Zwangsvollstreckung in Geldbeträge betrifft, kann es natürlich sein, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, dann bleibst Du auf den Kosten der Zwangsvollstreckung sitzen; Du bist ja der Auftraggeber Deines Anwaltes;
Für die Zwangsvollstreckung fallen weitere Rechtsanwaltskosten an. Sie können vom Schuldner mit der Zwangsvollstreckung zurückgefordert werden.
Wenn die Kosten der Zwangsvollstreckung gering sind und die Gegenseite diese sowieso tragen muss, warum muss ich Kostenvorschuss leisten?