Prozesskostenhilfe,wann muss man zurückzahlen und wann nicht?
Ich (18) musste vor ein paar Monaten Prozesskostenhilfe beantragen, da mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlt. (Lebe momentan bei meiner Mutter)
So jetzt ist es so, dass man weder in der Schule etwas darüber lernt noch sonst wo, und meine Mutter meinte dann das wäre kein Problem, ich soll einfach Prozesskostenhilfe beantragen und wenn ich in den nächsten 5 Jahren kein Geld verdiene, was schon über der 1000€ Marke liegt, verfällt das irgendwann und ich muss nichts zurückzahlen.
Da ich wie gesagt, keine Ahnung davon hab und meiner Mutter auch eigentlich vertraue habe ich mich darauf verlassen.
Da ich noch Schüler bin und danach studieren werde, werde ich auch nicht mehr als 1000 Euro verdienen und dachte mir dann kann ja nichts schief gehen.
Gerade eben sind wir dann nochmal auf das Thema gekommen und ich habe aus Neugier gefragt wie viel Anwälte für einen Prozess eigentlich bekommen und am Ende waren wir dann wieder beim Thema Prozesskostenhilfe, jetzt hat sich die Meinung von meiner Mutter allerdings geändert, denn jetzt meinte sie, sie hätte gar keine Ahnung ob das Geld überhaupt zurückgezahlt werden müsste oder ob das irgendwann verfällt.
Ihr könnt euch vorstellen wie sauer ich jetzt gerade bin und besorgt, da ich natürlich Angst habe dass ich mir meine Zukunft jetzt schon mit einen saftigen Kredit versaut habe.
Kann mir da irgendjemand mehr zu sagen ? Wann muss man das ganze zurückzahlen ?Und auch mal auf moralischer Ebene - Wie kann meine Mutter mir so ein versprechen geben und meine Zukunft auf die leichte Schulter nehmen ? Ich bin gerade ziemlich geschockt, dass die so leichtfertig damit umgeht. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon mal meine Lektion gelernt, die nächsten Tage werde ich in der Bibliothek verbringen und mir etwas Wissen über Jura aneignen...
4 Antworten
Es gibt Prozesskostenhilfe mit Raten und Prozesskostenhilfe ohne Raten. Wenn du derzeit überhaupt kein Einkommen hast, wird Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt werden. Dazu gehören Gerichtskosten und die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts. Innerhalb von 4 Jahren kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe abändern, sollte sich deine Einkommens- oder Vermögenssituation geändert haben. Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten der Gegenseite, sollten dir diese auferlegt werden (wenn du das Verfahren verlierst). Bei einem Obsiegen muss die Gegenseite auch deine Kosten tragen, womit sich die Prozesskostenhilfe ohnehin erledigt hätte.
Hallo.
Es wird eine Prozesskostenhilfe geben die 4 Jahre deine Einkommen prüfen kann.
Es kann sein das eine Ratenzahlung erfolgt. zu DM Zeiten waren meist 40 DM .
Es kann aber auch sein, wenn beim Gericht mal durchgeforstet wird, das alles was über ein Bestimmtes alter erlassen und in Abgang gebracht wird.
Beim dem Fall die monatlich DM 40 bezahlte nach einigen Jahren bein Schreiben kam, wenn sie sofort DM 200 bezahlen würde, würde der Rest erlassen.
Das ist jedoch von Gericht verschieden.
Bley 1914
Eine Rückzahlung der erhaltenen Prozesskostenhilfe muss nur dann
vorgenommen werden, wenn Du innerhalb von vier Jahren nach dem
Gerichtsverfahren wieder mehr Geld zur Verfügung hast.
Dann ist es möglich, dass das Amtsgericht eine zumindest teilweise
Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten fordert. Diese Raten werden
jedoch immer Deiner jeweiligen finanziellen Situation angepasst,
so dass es auch hierbei zu keiner Überforderung Deiner Haushaltskasse
kommen wird.
Wichtig für Dich ist es in dieser Hinsicht also, dass das zuständige Gericht vier Jahre lang Deine finanzielle Situation auf Veränderungen hin überprüfen darf.
Warum eigentlich Prozesskostenhilfe? Niemand soll in unserem Land gezwungen sein, allein aus finanziellen Gründen auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten zu müssen. Für den Bereich der gerichtlichen Verfahren besteht deshalb die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Warum sollte sie dann also unverhältnismäßig zurückgefordert werden?
Generell gilt: reichen die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nicht aus, um die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung tragen zu können, bewilligt das Gericht eben auf Antrag Prozesskostenhilfe.
Im Rahmen eines solchen Antrags ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse(Familienstand, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) abzugeben.
Die Angaben sind mit geeigneten Dokumenten zu belegen. Weil das ganze über einen Anwalt läuft, sollte man entsprechende Belege mit zum Beratungsgespräch bingen, dann kann man die Situation gleich prüfen.
Achtung: die Prozesskostenhilfe deckt lediglich die Vergütung des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltskosten der Gegenseite.
Du musst das nur dann zurückzahlen wenn du verlierst...
in eurem Fall ist die Sache aber mehr als klar....
Ja habe ich mir auch gedacht, ich kann nicht glauben, dass ich mich da nicht selber drüber informiert habe und ehrlich gesagt gönne ich es uns selber, dass wir verlieren. Wie kann man nur so blind da rein gehen.
Ich sage dir was,
wenn du das beantragst musst du doch zum Amtsgericht, da sitzt doch jemand von der Justiz... und genau DER wird dir das alles genau erklären und deine Chancen einschätzen....
Ok vielen Dank, das können die ja gerne machen.